Verstöße des Vermieters gegen Mietpreisbremse - was können Mieter tun?
ID: 1432013
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Mietrecht(firmenpresse) - Deutschlandweit sind bisher kein Dutzend Klagen von Mietern in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse eingereicht worden. Wie können sich Mieter wehren, wenn sie annehmen, dass der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt?
Zunächst selbst nachforschen: Mieter sollten sich zuerst darum bemühen, den Vormieter der entsprechenden Wohnung zu finden, um von diesem Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der letzten Miete zu erlangen. Mit den so gewonnenen Informationen kann dann überprüft werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Hat man auf diesem Weg keinen Erfolg, sollte man den Vermieter kontaktieren.
Auskunftsanfrage: Vom Vermieter sollte man dann umfassende Auskunft über die Miethöhe und die Zusammensetzung der Miete (Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlungen) des Vormieters und die aus seiner Sicht vorzunehmende Einordnung in den Mietspiegel und die hierfür erforderlichen Daten sowie aus seiner Sicht bei der Preisbildung zu berücksichtigende Ausnahmen (Modernisierungskosten usw.) verlangen. Zu diesem Zweck sollte man ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen setzen.
Vorsorglich Rüge und Vorbehalt: Wenn sie zusätzlichen Druck aufbauen wollen, können Mieter auch erklären, dass sämtliche Mieten ab sofort unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse erfolgen. Außerdem sollte ausdrücklich eine "Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse" erklärt werden. Verweigert der Vermieter die Auskunft, muss zunächst Klage auf Auskunftserteilung erhoben werden.
Berechnung der zulässigen Miete und gegebenenfalls Klage: Erteilt der Vermieter die Auskunft, muss diese überprüft werden. Stellen sich Verstöße gegen die Mietpreisbremse heraus, sollte im Klagewege zum einen die Rückforderung der überzahlten Beiträge (seit der Rüge) und zum anderen Feststellung begehrt werden, dass die Miete nur in der zulässigen Höhe geschuldet wird.
9.11.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
mietpreisbremse
mieter
vermieter
wohnung
miete
verst-e
versto
klage
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 02.12.2016 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1432013
Anzahl Zeichen: 2515
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 573 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verstöße des Vermieters gegen Mietpreisbremse - was können Mieter tun?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Fristlose Kündigung wegen Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten ...
Gerade wenn Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte sich selbst unprofessionell verhalten, kann ein Arbeitnehmer schon mal die Nerven verlieren. Hier fallen dann häufig auch sehr unbedachte Äußerungen. Nicht selten wird dem Arbeitgeber sogar gedroht. Davor muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht dringend warn
Kündigung bei Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers? ...
Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung. Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers
Die Mietpreisbremse ist ein großer Bluff - woran liegt das? ...
Seit dem 1.6.2015 gilt die Mietpreisbremse in Deutschland. Dort, wo die Mietpreisbremse eingeführt wurde, sind die Mietpreise allerdings Statistiken zufolge stärker angestiegen, als dort, wo sie nicht gilt. Woran liegt das? Dazu ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Miet- und Woh
Mitteldeutsche Zeitung: Verfassungsschutz Strafanzeige gegen SPD-Landeschef wegen Geheimnisverrats ...
Bei der Staatsanwaltschaft Dessau liegt eine Strafanzeige gegen Sachsen-Anhalts SPD-Vorsitzenden Burkhard Lischka vor. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde. Es geht um den Vorwurf des Geheimnisverrats. Anlass ist eine Äußerung Lischkas über den rechten Verleger Götz Kubitschek aus dem S




