Wöhrl AG: Insolvenz in Eigenverwaltung
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Wöhrl AG: Insolvenz in Eigenverwaltung

(firmenpresse) - Mit dem Ablauf des dreimonatigen Schutzschirmverfahrens möchte die Rudolf Wöhrl AG die Sanierungsmaßnahmen nun in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weiter vorantreiben.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang September hatte die Rudolf Wöhrl AG Insolvenzantrag gestellt und ein Schutzschirmverfahren beantragt. Mit Ablauf des Schutzschirmverfahrens soll der Sanierungsprozess nun in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab dem 1. Dezember 2016 fortgesetzt werden. Ein entsprechender Antrag sei bereits gestellt worden, teilt das Modeunternehmen mit. Das zuständige Amtsgericht Nürnberg soll dem Antrag bereits zugestimmt haben.
Damit bleibt der bisherige Vorstand weiter in Amt und wird von einem Sachwalter unterstützt. Vorrangiges Ziel sei nach Unternehmensangaben, den Investorenprozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Interessenten gebe es bereits.
Für die Anleger der Wöhrl-Anleihe stellt sich nach wie vor die Frage, welchen Teil zur Sanierung sie beitragen sollen. Auch der Einstieg eines Investors kann Auswirkungen auf die Anleihebedingungen haben. Die Rudolf Wöhrl AG hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4) begeben. Die Anleihe ist mit 6,5 Prozent jährlich verzinst und steht im Februar 2018 zur Rückzahlung an.
Ob diese Konditionen angesichts der aktuellen Entwicklung weiterhin haltbar sind, ist ungewiss. Denkbar wäre, dass die Anleihebedingungen geändert werden sollen, z.B. durch einen teilweisen Zinsverzicht oder Verlängerung der Laufzeit. Angesichts der unsicheren Situation und der möglichen finanziellen Verluste können sich die Anleger der Wöhrl AG an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen wahren und rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. Zu beachten ist auch, dass es noch keineswegs gesagt ist, dass die Sanierungsbemühungen erfolgreich abgeschlossen werden können. Sollten diese scheitern und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können den Anlegern hohe finanzielle Verluste drohen.
Es kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung, zu der u.a. auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Geldanlage gehört.
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Datum: 05.12.2016 - 09:05 Uhr
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