Fisher& Paykel Healthcare Erfolg in deutschem Gerichtsprozess
ID: 1433373
Corporation Limited (NZX:FPH, ASX:FPH), hat heute bekanntgegeben,
dass das Landgericht München zwei einstweilige Verfügungen aufgehoben
hat, die zuvor zu Gunsten der ResMed Ltd. gegen die deutsche
Tochtergesellschaft von Fisher & Paykel Healthcare, die Fisher &
Paykel Healthcare GmbH, erlassen worden waren.
Im August 2016 waren zwei vom Landgericht München gewährte
einstweilige Verfügungen wirksam geworden, die einem Vertrieb der
Atemmasken vom Typ Simplus, Eson and Eson 2 durch die Fisher & Paykel
Healthcare GmbH entgegenstanden. In einer mündlichen Verhandlung am
17. November 2016 hatte das Landgericht entschieden, die erste
einstweilige Verfügung aufzuheben.
In der weiteren mündlichen Verhandlung am 1. Dezember entschied
das Landgericht, die zweite einstweilige Verfügung aufzuheben. Darum
hat die Fisher & Paykel Healthcare GmbH den Vertrieb der Simplus-,
Eson- und Eson 2- Atemmasken in Deutschland wieder aufgenommen.
Lewis Gradon, Managing Director und CEO sagte: "Mit dem Ausgang
der ersten beiden mündlichen Verhandlungen in diesem Patentstreit
sind wir sehr sehr zufrieden und bleiben auch hinsichtlich
zukünftiger Auseinandersetzungen zuversichtlich. Wir danken unseren
treuen Kunden und Patienten in Deutschland für ihre Geduld während
dieser Phase."
Über Fisher & Paykel Healthcare
Fisher & Paykel Healthcare ist ein führender Entwickler,
Hersteller und Vermarkter von Produkten und Systemen zur Benutzung in
den Bereichen Beatmung, Akutversorgung, Chirurgie sowie bei der
Behandlung obstruktiver Schlafapnoe. Die Produkte des Unternehmens
werden in mehr als 120 Ländern weltweit vertrieben. Für weitere
Informationen über das Unternehmen besuchen sie unsere Homepage
www.fphcare.com.
Pressekontakt:
Rachel Reynolds
fphmedia@fphcare.co.nz
+64 9 574 0100
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Datum: 07.12.2016 - 02:27 Uhr
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Auckland, Neuseeland
Kategorie:
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