Kommentar von Richard Rother zum EU-Verfahren im VW-Abgasskandal
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Interpretation des Beschlusses der EU-Kommission, wegen der
Abgastestmanipulationen bei Dieselautos endlich gegen sieben
Mitgliedstaaten vorzugehen. Die weniger freundliche wäre: Das hat
viel zu lange gedauert; schließlich hat VW bereits im September
vorigen Jahres eingestanden, in den USA bei diesen Tests manipuliert
zu haben. Die EU-Kommission nimmt nun explizit den VW-Komplex ins
Visier - das ist bitter nötig, aber es ist zu kurz gesprungen.
Denn neben Volkswagen haben sich so gut wie alle anderen
Autokonzerne zweifelhafter Methoden bedient, damit ihre Fahrzeuge im
Labor die geforderten Grenzwerte einhalten - auf der Straße jedoch
teilweise ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffemissionen in Kauf
nehmend, damit die Autos günstiger produziert oder mit mehr Leistung
angeboten werden können. Wozu die mangelnde Kontrolle bei der
Typgenehmigung von Autos führen kann, spüren gerade die Bewohner
großer französischer Städte. Sie leiden so stark unter Smog, dass die
Behörden Fahrverbote verhängen.
Die EU-Kommission sollte daher nicht nur die Praxis der Staaten
unter die Lupe nehmen, die Typgenehmigungen für VW-Fahrzeuge
ausgestellt haben, sondern auch das Vorgehen weiterer
Mitgliedstaaten: Irgendwo müssen die Fahrzeuge von Renault, Fiat,
Opel sowie asiatischen Herstellern ja genehmigt worden sein, die bei
Tests ebenfalls negativ aufgefallen sind.
Eine lückenlose Aufklärung ist der erste Schritt, solche und
ähnliche Skandale künftig zu vermeiden. Dazu gehört ein strenges
Zulassungsverfahren, das bei Verstößen mit empfindlichen Sanktionen
droht.
Wie das geht, zeigen die USA. Dort gibt es eine sogenannte
Feldüberwachung: Fahrzeuge werden nicht nur einmal vor der
Typzulassung überprüft, sondern können später zu Kontrollzwecken aus
dem Verkehr gezogen werden.
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Datum: 08.12.2016 - 16:25 Uhr
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