Steuern 2017: Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
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Alleinerziehende will der Staat 2017 mehr unterstützen. Aus diesem
Grund werden gleich drei staatliche Leistungen bzw. Freibeträge
erhöht. Außerdem soll die kalte Progression abgemildert werden. Alle
Neuerungen im Überblick zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Neuer Grundfreibetrag: Steuerfreies Einkommen steigt auf 8.820
Euro im Jahr
Ab 1. Januar 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820
Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine
Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und
eingetragenen Lebenspartnern zu. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017
ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um
mehr als 1.000 Euro gestiegen.
Mehr für Eltern I: Zwei Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat und Kind. Folglich
erhalten Erziehungsberechtige ab 2017 für das erste und zweite Kind
jeweils 192 Euro im Monat, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem
vierten Kind monatlich 223 Euro. In der Regel wird das Kindergeld bis
zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, in etlichen Fällen sogar noch
bis zu seinem 25. Geburtstag.
Mehr für Eltern II: Kinderfreibetrag erhöht sich um 108 Euro
Ab 2017 steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro
für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die
sich zusammenveranlagen lassen. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag
für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt
insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind für 2017.
Kalte Progression: Einkommensteuersätze werden an Inflation
angepasst
Der Gesetzgeber will die kalte Progression in 2017 ausgleichen,
indem er die Einkommensteuersätze an die geschätzte Inflationsrate
des Jahres 2016 anpasst - und das sind 0,73 Prozent. Die
Einkommensteuersätze sind die Rechengröße für die zu zahlende
Steuerschuld: Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt auch mehr Steuern.
Von "kalter Progression" spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar
die Inflation ausgleicht, der Arbeitnehmer aber durch eben diese
Gehaltserhöhung in einen höheren Steuertarif rutscht. Das
Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür,
dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der
Tasche haben kann als vorher.
Kleine Erhöhungen sichern Existenzminimum
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderfreibetrages will der Gesetzgeber das Existenzminimum von
Erwachsenen und Kindern in Deutschland sichern: Jeder soll eine
gewisse Summe im Jahr steuerfrei einnehmen dürfen, um damit die
wichtigsten Dinge bezahlen zu können. Seit einem Beschluss aus dem
Jahr 1994 prüft die Bundesregierung in ihrem sogenannten
Existenzminimumbericht alle zwei Jahre, wie hoch diese steuerfreie
Summe sein sollte.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.:06321 4901-0
Fax:06321 4901-49
E-Mail:presse@vlh.de
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Datum: 13.12.2016 - 10:05 Uhr
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