Steuerhinterziehung: Noch bleibt Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige
ID: 1436026
Steuerhinterziehung: Noch bleibt Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige

(firmenpresse) - Im neuen Jahr beginnt der automatische Austausch von Finanzdaten. Wer noch Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert hat, kann noch zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung greifen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der automatische Austausch von Finanzdaten startet im Jahr 2017. Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Konten im Ausland deponiert hat, muss dann mehr denn je damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zu hohen Geldstraften oder auch Freiheitsstrafen führen. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte die Zeit zum Handeln nutzen und eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen.
Die Selbstanzeige ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass unversteuertes Schwarzgeld im Ausland von den Steuerfahndern entdeckt wird, nimmt im neuen Jahr durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten noch einmal zu. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nie ein "Schnellschuss" sein. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dem Finanzamt gegenüber muss absolut reiner Tisch gemacht werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen.
Wer dennoch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass sie fehlschlägt. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und am Ende trotzdem eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung steht.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Besonderheiten und spezifischen Gegebenheiten bei jedem Einzelfall erkennen. Außerdem wissen sie, welchen Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie vollständig ist und tatsächlich strafbefreiend wirken kann. Eine diskrete und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist dabei selbstverständlich.
Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus noch einen Strafzuschlag.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 14.12.2016 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436026
Anzahl Zeichen: 2825
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 429 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung: Noch bleibt Zeit für die strafbefreiende Selbstanzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
ARAG Recht schnell ...
+++ Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern? +++ Ein Jobcenter darf laut ARAG ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen
Saarbrücker Zeitung: Den privaten Krankenkassen laufen die Versicherten weg - gesetzliches System profitiert ...
Den privaten Krankenkassen laufen nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) die Versicherten davon. In den letzten fünf Jahren haben die Assekuranzen unter dem Strich rund 189.000 Vollversicherte verloren. Seit 2012 wechselten auch durchgängig mehr privat Ve
Rheinische Post: Kraft fordert höhere Strafen bei Gewalt gegen Lehrer ...
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will am Freitag eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, die höhere Strafen bei Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Lehrer vorsieht. Auch weitere Personen, die für das Gemeinwesen arbeiten, sollen geschützt werden. "Angriff
Badische Zeitung: Nach dem Fall von Aleppo / Das Töten geht weiter Kommentar von Thomas Fricker ...
Russlands Präsident Wladimir Putin hat die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten ausgenutzt, noch ehe dieser sein Amt antritt. Erst die russischen Bombenteppiche haben den Widerstand der Rebellen gebrochen. Einstweilen steht Russland als Gewinner im Mächte-Ranking da. Ein Ende des Bürgerkrieg




