Nachrüstpflicht für Rauchmelder – die Frist endet bald

Nachrüstpflicht für Rauchmelder – die Frist endet bald

ID: 1437160

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 16.12.2016. Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Nordrhein-Westfalen und Saarland endet die zulässige Nachrüstpflicht für Altbauten zum 31.12.2016. In Berlin müssen in Neubauten ab 2017 Rauchmelder installiert werden, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Rauchmelder sind Lebensretter, deshalb empfiehlt Siegfried Karle, Präsident der GVI, dringend eine frühzeitige und freiwillige Nachrüstung von Rauchmeldern, auch wenn noch keinen Nachrüstpflicht gilt.

Für welche Bundesländer bereits eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten besteht, welche Rauch-melder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

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Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
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Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 16.12.2016 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-91332-20

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.12.2016

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