SCHMIDT WEISSGRÜN unterstützt Kommunen und Betriebe bei der Wahrung von Verkehrssicherungspflichte

SCHMIDT WEISSGRÜN unterstützt Kommunen und Betriebe bei der Wahrung von Verkehrssicherungspflichten

ID: 1437356

Zwar herrschen zurzeit milde Temperaturen in Deutschland, der nächste Winter und damit auch die Kälte, Eis und Schnee kommen jedoch bestimmt noch auf uns zu – alles eine Frage der Zeit. Deshalb beginnt genau jetzt die arbeitsreiche Wintersaison von SCHMIDT WEISSGRÜN, einem Unternehmen, dass sich auf den professionellen Winterdienst für große Flächen spezialisiert haben.



(firmenpresse) - Geschäftsführer Marcus Schmidt und das Team der SCHMIDT WEISSGRÜN GmbH (http://www.schmidt-weissgruen.de/) blicken auf über zwanzig Jahre Erfahrung im Bereich Winterdienst zurück – sie wissen, dass trotz milder Temperaturen zum Winteranfang, Eis und Schnee in keinem Winter ausbleiben. Mit einem eigenen Fuhr- und Maschinenpark mit modernen Räum- und Streufahrzeugen, sorgt das Unternehmen aus Baden-Württemberg zuverlässig für die bestmögliche Sicherheit auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Flächen.

Starke Schneemassen auf großen Flächen stellen Unternehmen vor Probleme
Frei zugängliche, große Betriebsgelände stellen gerade im Winter ein großes Gefahrenpotential dar. Dass wissen auch die Betreiber von Kliniken und Frachtzentren sowie Handelsketten und Industrieunternehmen, die in der Regel über frei zugängliche, große Parkplätze, Parkhäuser, Umschlagplätze oder Zugangswege verfügen. Das Problem: der logistische Aufwand, die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflichten einzuhalten, stellt Unternehmen teilweise vor enorme und sehr kostenaufwändige Herausforderungen.

„Das ist ein Problem aller unserer Kunden – jeder weiß, dass er als Betreiber beziehungsweise Eigentümer einer Betriebsfläche bei einem Schaden oder Unfall durch Schnee oder Glatteis haften muss. Dass das mitunter sehr kostspielig sein kann – von den Ausfallzeiten eigener Mitarbeiter ganz zu schweigen – haben einige unserer Kunden schon leidvoll erfahren müssen“, berichtet Geschäftsführer Marcus Schmidt.

Bei konkreter Glatteisgefahr schnell handeln!

Diese Frage stellt sich jeden Winter wieder neu: Wann sind Privatpersonen, Kommunen sowie Industrie- und Einzelunternehmen verpflichtet, öffentlich zugängliche Flächen verkehrssicher zu machen? Wenn Räum- und Streuzeiten nicht von der Stadt oder Gemeinde geregelt sind, findet die allgemeine Rechtsprechung Anwendung.
„Der Bundesgerichtshof stellt ganz deutlich klar, dass zu den sogenannten „üblichen Verkehrszeiten“ (7 – 20 Uhr) Straßen, Wege und Betriebsgelände in einem „angemessenen Umfang“ risikolos nutzbar sein müssen (BGH VI ZR 125/83 und BGH III ZR123/86). Sollte ein starker Publikumsverkehr bestehen, kann sich die Räum- und Streupflicht auch nach 20 Uhr in einem beschränkten Umfang ausweiten. Vor 6 und nach 22 Uhr besteht keine Räum- und Streupflicht“, klärt Marcus Schmidt auf.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die SCHMIDT WEISSGRÜN GmbH

Die SCHMIDT WEISSGRÜN GmbH aus Herrenberg in Baden-Württemberg verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf den Gebieten Grünanlagenpflege und Winterdienst. Bis zu 40 Mitarbeiter gehören zum Team rund um Geschäftsführer Marcus Schmidt – sie kümmern sich mit einem modernen Fuhr- und Maschinenpark um den effizienten Einsatz auf grünen und weißen Flächen für Industrie- und Einzelunternehmen, Kommunen wie auch private Auftraggeber mit großen Flächen und Arealen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt

SCHMIDT WEISSGRÜN GmbH
Herr Marcus Schmidt
Tailfinger Str. 28
71083 Herrenberg-Gültstein

Fon: 07032 / 71728
Fax: 07032 / 71722

E-Mail: info(at)schmidt-weissgruen.de
URL: http://www.schmidt-weissgruen.de/



drucken  als PDF  Cucuma stellt neues E-Bike Sicherheitskonzept des Betreibers
Bereitgestellt von Benutzer: timhofmann
Datum: 16.12.2016 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 16.12.2016

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