Südwest Presse: Kommentar zu Abschiebungen nach Afghanistan
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Denn das Land ist in weiten Teilen nicht sicher. Taliban und
IS-Milizen nehmen die Bevölkerung als Geisel. Doch der Terz, der
jetzt um die erste Abschiebung von Afghanen gemacht wird, mutet
ebenfalls befremdend an. Auch fünf Personen aus Baden-Württemberg
wurden diese Woche zur Ausreise gezwungen. Vier davon waren
Straftäter. Soll für sie ein Bleiberecht gelten, obwohl sie die
Gesetze des Aufnahmelandes missachtet haben? Gerichte haben nach
einer ausführlichen Prüfung entschieden, dass in fast allen Fällen
eine Rückführung rechtens ist. Die Entscheidung muss gelten, alles
andere wäre ein Misstrauensvotum gegenüber unserer Justiz und unseren
rechtsstaatlichen Verfahren. Freilich müssen die Gerichte genau
prüfen, denn der Wunsch der Politik nach schnellen Resultaten kann
blind machen für komplizierte Realitäten. Und die gibt es in
Afghanistan ganz gewiss. Die Situation von Christen in dem
muslimischen Land zählt dazu. Wer solche Einschränkungen übersieht,
ist nicht glaubwürdiger als derjenige, der gar keine Abschiebungen
will.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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Datum: 16.12.2016 - 18:55 Uhr
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