Wassergesetz und Eigenkontrollverordnung - Bessere Kontrolle ist Beitrag zu mehr Trinkwasserschutz
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Wassergesetz und Eigenkontrollverordnung - Bessere Kontrolle ist Beitrag zu mehr Trinkwasserschutz
"Bei den privaten Abwasserkanälen gibt es zwei bis drei Mal so viele Kanal-Kilometer als bei der öffentlichen Kanalisation. Es wird dringend Zeit, dass nicht nur die öffentlichen Kanäle (mit dem Geld der Gebührenzahler) sondern auch die Privatkanäle (auf deren Kosten) regelmäßig überprüft werden. Die Grundwasser- und Bodenverunreinigung durch undichte Kanäle ist beträchtlich, sowohl was abbaubare Stoffe als auch nichtabbaubare Stoffe wie die zunehmend problematisch werdenden Arzneimittelrückstände aus den menschlichen Ausscheidungen angeht. Sind die privaten Kanäle kaputt, gelangen diese Stoffe oft unmittelbar ins Grund- und damit häufig auch ins Trinkwasser. Die Vorsorge, dass dies nicht geschieht, alleine den Verursachern zu überlassen, wäre hier fehl am Platze", erläutert Angela Dorn.
"Die Änderung der rechtlichen Regelungen sind aber nur die eine Seite. Darüber hinaus muss den Bürgerinnen und Bürgern erklärt werden, weshalb leicht steigende Abwassergebühren zu mehr Trinkwasserschutz und damit langfristig niedrigeren Kosten führt. Hier ist das Land gefordert, den Kommunen und Verbänden, die den Besitzern der Privatkanäle nun zusätzliche Gebühren anlasten können, Hilfen für deren Öffentlichkeitsarbeit an die Hand zu geben. Andernfalls haben wir die Sorge, dass zwar auf dem Papier eine Verbesserung erreicht wurde, sich in der Praxis aber nichts oder nur wenig ändert, da die Kommunen die Auseinandersetzung über höhere Abwassergebühren scheuen", fordert Angela Dorn ein entsprechendes Engagement der Landesregierung.
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Datum: 09.12.2009 - 02:19 Uhr
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