Hausratversicherung: Tipps zur Adventszeit
In der Adventszeit kommt es häufiger zu Bränden durch Kerzen oder defekte Lichterketten. Die Hausratversicherung muss für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht in voller Höhe haften.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Bitte beachten Sie in der Adventszeit die folgenden Hinweise. Denn nicht jeder Schaden muss durch die Hausratversicherung komplett übernommen werden. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung im Versicherungsfall erheblich gemindert.
-Ein Adventskranz sollte immer mit Blumenbestäuber feucht gehalten und auf einer feuerfesten Unterlage abgestellt werden. Leicht brennbare Gegenstände dürfen nicht in der Umgebung stehen wegen Zugluft.
-Wenn es am Weihnachtsbaum echte Kerzen sein sollen, dann ist es wichtig, den Baum bis zum Aufstellen in einem mit Wasser gefüllten Eimer im Freien zu lagern. So bleibt wichtige Feuchtigkeit erhalten.
-Die Kerzen auf dem Weihnachtsbaum müssen im ausreichenden Abstand zum Geäst gesteckt werden. Eine Luftbewegung reicht, um Tannenzweige und Nadeln zu entzünden, wenn der Abstand zu gering ist.
-Niemals brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, auch Kinder dürfen mit brennenden Kerzen niemals alleingelassen werden.
-Weihnachtsdekoration sind schön und festlich aus, aber sie darf nicht leicht entzündlich sein
-Lichterketten müssen geprüft und mit dem "VDE/TÜV"-Zeichen versehen sein
-Zur Vorsorge müssen in der Wohnung Löschmittel zur Verfügung stehen, wie z. B. eine Löschdecke oder zumindest ein Eimer Wasser in der Nähe des Weihnachtsbaumes.
Viele weitere Tipps können auch die Hausratversicherung oder die örtliche Feuerwehr geben. Wichtig ist, diese Dinge zur Adventszeit zu beachten, damit das Weihnachtsfest ohne Schäden verlaufen kann.
Bildquelle: Thomas Grünsch, www.pixelio.de
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Datum: 09.12.2009 - 08:50 Uhr
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