Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Verbraucher- und Anlegerrechten
ID: 1439322
Anlegern sehr schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Wer als Verbraucher
klagt, hat nicht einmal die Möglichkeit des Musterverfahrens, sondern
bleibt in vielen Fällen ganz auf sich allein gestellt und muss oft
auch finanziell in Vorleistung gehen. Die Frage ist allerdings, ob es
wünschenswert wäre, das US-Recht zu übernehmen. Ein strukturelles
Übergewicht der Kläger ist ebenso wenig rechtsstaatlich wie ein
System, bei dem sich der einzelne Kläger vorkommen muss wie ein
David, der gegen den Goliath kämpft. Die Aufgabe der deutschen
Gesetzgebung liegt darin, die Durchsetzung von Verbraucherrechten zu
erleichtern, ohne die Exzesse wie in den USA zu ermöglichen.
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Datum: 22.12.2016 - 19:29 Uhr
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