Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten Quellen kaufen / CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der Prüfstel

Silvesterfeuerwerk: Nur aus bekannten Quellen kaufen / CE-Kennzeichnung mit Kennnummer der Prüfstelle Pflicht: Feuerwerk muss geprüft sein / Gebrauchshinweise genau beachten

ID: 1439722
(ots) - An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und
Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die
fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern die Ursache für Brände
und Unfälle - zumeist in Kombination mit Alkohol. Durch den richtigen
Umgang mit Feuerwerkskörpern lassen sich solche Gefahren jedoch
leicht vermeiden. "Beim Feuerwerk ist es wichtig einen klaren Kopf zu
haben und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer
Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

Nur getestetes Feuerwerk zulässig

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von
unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland getestet wurden.
Geprüfte Produkte kann man an der CE-Kennzeichnung in Kombination mit
der Kennnummer der Prüfstelle erkennen und an einer Registriernummer,
die zusätzlich noch die Kategorie des Feuerwerks benennt. Die für den
deutschen Handel freigegebenen Böller und Raketen verfügen zusätzlich
über eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) verliehene Identifikationsnummer. "Feuerwerk, das mit F1 oder
F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet
werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von
Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester", so
Weiskirchen. Kindern unter 12 Jahren ist der Gebrauch von
Feuerwerkskörpern generell verboten.

TÜV Rheinland empfiehlt, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu
beziehen, beispielsweise Supermärkte, Baumärkte und Warenhäuser. Auch
wenn der Kauf von Böllern und Raketen bereits nach den
Weihnachts-Feiertagen möglich ist, tatsächlich erlaubt ist das
Abbrennen trotzdem nur an Silvester und am Neujahrstag.

Raketen nie aus der Hand zünden

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des


Herstellers genau beachten. Raketen sind nur im Freien und auch
niemals aus der Hand heraus zu zünden. Um Brand- und
Verletzungsrisiken zu vermeiden, sollte beim Abbrennen der
Feuerwerkskörper stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
Personen, Autos und Bäumen eingehalten werden. Es empfiehlt sich
auch, alle brennbaren Dinge von Balkonen und Terrassen zu entfernen
und während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Herumfliegenden Böller und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder
die Wohnung gelangen. "Brand- und Verletzungsgefahren sind
vermeidbar, wenn man sich an die Gebrauchsanweisung hält und nicht
fahrlässig handelt", erklärt TÜV Rheinland-Experte Weiskirchen.
"Unbedingt zu beachten ist, dass nicht explodierte Feuerwerkskörper
auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden dürfen."

Vorsicht bei Alkohol

Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen ist das
Zünden von Böllern und Raketen grundsätzlich untersagt. Gemeinden und
Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen
Verboten an. Unfälle mit Feuerwerkskörpern passieren häufig in
Kombination mit Alkohol, der nicht nur Jugendliche leichtsinnig
macht. "Es muss ja nicht die 0-Promille-Grenze sein, aber wie beim
Autofahren gilt: Besser andere an das Steuer - also an die Zündschnur
- lassen, wenn man getrunken hat." Verantwortungsvoll handelt, wer in
seiner Umgebung alkoholisierten Personen das Zünden von
Feuerwerksprodukten untersagt. Um Bränden und Verletzungen
vorzubeugen, sind vor allem umsichtige Erwachsene gefragt.



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