GRS Batterien als Gemeinsames Rücknahmesystem bestätigt
Das neue Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Batteriehersteller und -importeure zur Rücknahme ihrer Produkte. Dafür können sie sich dem Gemeinsamen Rücknahmesystem anschließen. Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes hat GRS Batterien als einziges System die offizielle Feststellung des Bundesumweltministeriums erhalten. Die Eignung als bundesweites Rücknahmesystem stellt GRS Batterien seit mehr als elf Jahren unter Beweis. Im Zuge des neuen Batteriegesetzes bedurfte es nur noch einer Feststellung, um die Stiftung als das gemeinsame Rücknahmesystem zu legitimieren. Diese Feststellung ist am 1.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. GRS Batterien ist somit das einzige gemeinsame Rücknahmesystem nach § 6 BattG in Deutschland.
Herstellerindividuelle Rücknahmesysteme, so genannte "§ 7-Systeme" müssen ihre Tätigkeit jedoch bei Ihrer Behörde anmelden und genehmigen lassen. An diese Genehmigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Voraussetzung ist sogar ein Sachverständigengutachten. Dadurch muss nachgewiesen werden, dass die Flächendeckung in der Rücknahme und die Leistungsfähigkeit der Batterieentsorgung sichergestellt sind. Grundsätzlich müssen alle Systeme vergleichbare Qualitätsstandards wie das Gemeinsame Rücknahmesystem GRS Batterien erfüllen, gerade in Bezug auf die hohen Sammel-und Verwertungsquoten.
Mehr als nur Entsorgungspartner
GRS Batterien bietet seinen über 1.200 Vertragspartnern mehr als nur Quotenerfüllung. Die Anzeige der Marktteilnahme wird von der Stiftung ebenso übernommen wie die umfangreichen Hinweispflichten nach BattG. Die flächendeckende Entsorgung wird durch die bundesweit mehr als 170.000 Sammelstellen für gebrauchte Batterien gewährleistet. Dadurch können Nutzer von GRS Batterien die für 2012 vorgeschriebene Sammelquote von 35% schon jetzt sicher einhalten. 2010 müssen dann alle identifizierbaren Batterien verwertet werden - ein Wert, den GRS Batterien seit 2008 garantiert.
GRS Batterien
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) übernimmt seit elf Jahren die Rücknahmeverantwortung für zurzeit rund 1.200 Batteriehersteller und -importeure. Dazu gehört auch die Anzeige der Marktteilnahme beim Umweltbundesamt. Die Nutzer von GRS Batterien brachten 2008 mehr als 33.000 t Batterien und Akkus in Verkehr, das sind ca. 1,4 Milliarden Stück. Zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung hat GRS Batterien deutschlandweit und flächendeckend mehr als 170.000 Rückgabestellen eingerichtet, davon allein 140.000 im Handel. Die grüne Box ist dabei zum Synonym für Batterierecycling geworden. Die aktuelle Sammelquote beträgt 42%, 100% aller identifizierbaren Batterien werden schon jetzt verwertet. Somit sind Hersteller und Importeure, die mit GRS Batterien einen Vertrag abgeschlossen haben, auch im Hinblick auf die Quoten des Batteriegesetzes sehr gut aufgestellt. Die Sammelboxen enthalten bereits alle Hinweise, die an der Verkaufsstelle gegeben werden müssen. Werden diese offensiv platziert, sind keine weiteren Hinweise notwendig.
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GRS Batterien: Das Gemeinsame Rücknahmesystem der Batteriehersteller
Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 übernimmt die von Batterieherstellern gegründete Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (www.grs-batterien.de) bundesweit unentgeltlich die Rücknahme und die Verwertung von Batterien und Akkus. Die grünen Sammelbehälter von GRS Batterien stehen in allen Geschäften, die Batterien im Sortiment führen, sowie bei kommunalen Sammelstellen, in Unternehmen und vielen öffentlichen Einrichtungen. GRS Batterien ist es gelungen, den Anteil recycelter Batterien kontinuierlich auszubauen. Heute werden bereits fast 100 Prozent aller gesammelten Batterien wiederverwertet. Über 1.000 Batteriehersteller und Batterieimporteure sind Vertragspartner des Gemeinsamen Rücknahmesystems - Jahr für Jahr werden es mehr. Mit ihren Beiträgen finanzieren sie die Entsorgungsleistungen der Non-Profit Organisation.
Segmenta PR
Ines Iwersen
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Datum: 09.12.2009 - 12:25 Uhr
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