Stuttgarter Nachrichten: Soziale Netzwerke und das Arbeitsrecht
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wird manchem Arbeitnehmer erst vor Gericht bewusst. Da postet einer
ein Foto von sich beim Hausbau während er krankgeschrieben ist. Ein
anderer beleidigt den Chef im Freundeskreis auf Facebook. Vor
Gericht, das zeigen die Fälle aus dem Südwesten, gibt es keinen
Facebook-Bonus - zurecht. Verleumdungen in den sozialen Netzwerken
müssen mit dem gleichen Maß gemessen werden wie in der realen Welt.
Ein betrieblicher Internet-Knigge könnte vorbeugen. Noch besser: vor
dem Absenden einer Nachricht kurz innehalten.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
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Datum: 06.01.2017 - 18:29 Uhr
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