Gehen oder bleiben? - Wasältere oder schwer kranke Menschen vor einem Kassenwechsel beachten sollten
ID: 1441988
einem Wechsel der Krankenkasse neben Kriterien wie Extra-Leistungen,
Höhe der Zusatzbeiträge, Erreichbarkeit und Service auch ihre
aktuellen Therapien beachten. "Es kann sein, dass die neue Kasse eine
laufende Behandlung erneut prüft", sagt Eugen Brysch, Vorstand der
Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gesundheitsmagazin "Apotheken
Umschau". "Es ist etwa möglich, dass das bekannte Medikament von der
neuen Kasse nicht bezahlt wird und sie ein günstigeres Ersatzprodukt
mit dem gleichen Wirkstoff bietet." Auch bei Windeln für
Inkontinenz-Betroffene kann es erhebliche Unterschiede geben.
Vorsicht ist zudem bei von der Kasse geliehenen Hilfsmitteln wie
Rollstühlen, Rollatoren oder Pflegebetten geboten. "Diese sind
Eigentum der Krankenkasse. Während die alte Kasse alles sofort
abholt, kann es mit der Neulieferung dauern", so Brysch.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 1/2017 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Sylvie Rüdinger
Tel. 089 / 744 33 194
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: ruedinger@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.01.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441988
Anzahl Zeichen: 1570
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Diese Pressemitteilung wurde bisher 411 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gehen oder bleiben? - Wasältere oder schwer kranke Menschen vor einem Kassenwechsel beachten sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).