Wasserrohrbruch - Schäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden

Wasserrohrbruch - Schäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden

ID: 1442691

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 10.01.2017. In den vergangenen Tagen traten auf Grund der extremen Kälte in Teilen Deutschlands zahlreiche Wasserrohrbrüche auf. Betroffene sollten umgehend Schäden ihrer Versicherung melden. Auch besteht eine Schadensminderungspflicht. Deshalb sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.

Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten.

Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 10.01.2017 - 11:46 Uhr
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