Euro Grundinvest: Prüfung der Ansprüche ist Sanierung vorzuziehen
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Ende 2016 erhielten Anleger der EGI 15, 17, 18 und 20 GmbH & Co. KGs die Auskunft, dass am 21. Februar 2017 eine Gesellschafterversammlung stattfindet. Hilmar Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), schätzt die Erfolgsaussichten als gering ein: ?Auch ein halbes Jahr nach der letzten Gesellschafterversammlung sind die konkreten Sanierungsmaßnahmen unklar ? falls die Verantwortlichen überhaupt genaue Vorstellungen besitzen.?
Bekannt ist, dass die KRG Knoll Restructuring Group GmbH nebst der TGS Knoll Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft die EGI-Fonds aus ihrer Schieflage befreien sollen. Ob dies ein Grund zur Freude für die Geschädigten ist? Ein Blick auf die Webseite der KRG genügt, um Zweifel hervorzurufen. ?Positive Referenzen oder die Beschreibung auch nur einer erfolgreichen Sanierung suchen Interessenten vergebens. Vertrauen wird damit keines erweckt?, so Heinze. Auch andere Verbraucherschutzvereine haben dies erkannt. Vor allem da die veröffentlichten Jahresabschlüsse zudem ein Anwachsen der Schulden verdeutlichen würden.
Die Zukunft der Investitionen allein an einen Sanierungsplan zu knüpfen hält der DFMS-Geschäftsführer daher für unklug: ?Dies könnte für betroffene Anleger unnötigerweise im Totalverlust münden. Zumal eine fachmännische Prüfung der Ansprüche möglicherweise zum Schadensausgleich führen kann.? Die Vereinsanwälte des DFMS unterziehen entsprechende Anlagen deshalb sehr gern einer individuellen Überprüfung. Hierfür bieten sie eine kostenfreie Erstberatung.
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Datum: 13.01.2017 - 09:14 Uhr
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