Rauchmelderpflicht: Berlin hat 2017 als letztes Bundesland nachgezogen

Rauchmelderpflicht: Berlin hat 2017 als letztes Bundesland nachgezogen

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In 11 Bundesländern betrifft die Regelung auch bestehenden Wohnraum. In 6 Bundesländern hat die erste Meldergeneration bereits ausgedient, denn nach 10 Jahren müssen neue ran.



GEVGEV

(firmenpresse) - Als Rheinland-Pfalz 2003 die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern einführte, war das Bundesland Vorreiter in Deutschland. Danach folgten das Saarland (2004), Hessen (2005), Schleswig-Holstein (2005), Hamburg (2006) und Mecklenburg-Vorpommern (2006). Mittlerweile haben alle Bundesländer nachgezogen und den Brandschutz durch Meldegeräte gesetzlich vorgeschrieben. Zunächst waren nur Neu- und Umbauten betroffen. Für bestehenden Wohnraum gibt es, je nach Länderregelung, zum Teil mehrjährige Fristen zum Nachrüsten. Inzwischen sind auch diese Aufschübe fast überall abgelaufen; 2016 erst in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. So ist bald jeder Haushalt in der Bundesrepublik mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Weil die Geräte einem Alterungsprozess unterliegen, sensortechnische Entwicklungen voranschreiten sowie Hausstaub und Insekten in der Rauchkammer zu Fehlalarmen führen können, ist früher oder später ein Gerätewechsel notwendig. Der Zeitpunkt dieses Komplettaustauschs ist in der hierfür relevanten Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Sie legt die maximale Nutzung eines Rauchwarnmel-ders mit zehn Jahren nach der ersten Inbetriebnahme fest. Die oben ge-nannten sechs Pionier-Länder sind also auch in diesem Zusammenhang ganz vorne dabei, wenn es heißt: Alte Melder von der Zimmerdecke – neue Melder ran.

In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in jenen Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, soll mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Die Geräte müssen so angebracht, betrieben und gewartet werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. So schreibt es die Anwendungsnorm DIN 14676 vor. Das gilt übrigens auch für Ferienwohnungen, Berghütten, Dauerwohnwagen und kleinere Beherbergungsbetriebe. Für die Montage hat der Wohnraumeigentümer Sorge zu tragen; je nach Bundesland ebenso für die Betriebsbereitschaft der Melder, es sei denn, es ist der unmittelba-re Wohnraumnutzer oder -mieter verantwortlich.



Rauchmelder können Leben retten
70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 4.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 400 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Pri-vathaushalten zu verzeichnen.*

Tipps für den Kauf von Rauchwarnmeldern

„Viele Wohnungsinhaber scheuen trotz Gesetzeslage den Einsatz von Rauch-warnmeldern. Sie befürchten zum Beispiel häufig auftretende Fehlalarme. Weil sich aber die Produktqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, ist das zumindest für Geräte der mittleren und gehobenen Preisklasse kein Thema mehr“, erläutert Stephan Cochanski vom Hersteller GEV. „Mit einer kompetenten Beratung in Bezug auf Produktqualität und Montageorte sowie entsprechend gu-ten Produkten ist dies jedoch nahezu ausgeschlossen. Jeder sollte sich effektiv gegen die Brandgefahren im eigenen Haushalt schützen.“

Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Möglichkeit von Funktionstests. In den höherwertigen Meldern der Marken GEV und FlammEx sorgen beispiels-weise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder In-sekten. Wichtig im Alltag sind auch die notwendigen Batteriewechsel eines Gerä-tes. „Sehr praktisch ist der Betrieb mit langlebigen Lithium-Batterien. Damit kann die Energieversorgung nicht vernetzter Melder über die gesamten zehn Nut-zungsjahre gewährleistet werden.“, so Cochanski. Aber Vorsicht: nicht jeder Mel-der ist für den Einsatz einer Lithiumbatterie geeignet. Zur Orientierung hilft ein Blick auf die Rückseite des Gerätes, wo die möglichen Batterievarianten genannt sein müssen.

Die staubige Installation eines Rauchmelders mit Bohrmaschine, Dübeln und Schrauben ist heute gar nicht mehr nötig: Stattdessen gibt es selbstklebende Sets aus Magnet- und Metallplatte. Mit Magnetolink – so der Name dieser cleveren Produktlösung – kann die Montage nicht nur schnell und zuverlässig sondern auch ohne Schmutz und Krach durchgeführt werden.

Weitere Informationen:
www.rauchmelder-lebensretter.de
www.gev.de
www.magnetolink.de
* Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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Datum: 13.01.2017 - 13:38 Uhr
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