NOZ: NOZ: Kritik der Verbraucherzentrale: Bundesregierung höhlt Verbraucherschutz bei Pauschalreise

NOZ: NOZ: Kritik der Verbraucherzentrale: Bundesregierung höhlt Verbraucherschutz bei Pauschalreisen aus

ID: 1444985
(ots) - Bundesverband kritisiert Umsetzung der
EU-Pauschalreiserichtlinie - Veranstalter sollen bis 20 Tage vor
Reisebeginn den Reisepreis um bis zu acht Prozent erhöhen können

Osnabrück. - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat
den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der neuen
EU-Pauschalreiserichtlinie scharf kritisiert. In einem Gespräch mit
der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) warnte der
Reiserechtexperte des vzbv, Felix Methmann: "Wenn die neuen Regeln im
Juli 2018 so in Kraft treten, haben die Verbraucher deutlich weniger
Rechte." Berlin warf er vor, die durch die EU-Richtlinie ohnehin
schon abgesenkten deutschen Verbraucherschutzstandards noch weiter
auszuhöhlen.

Methmann forderte den Gesetzgeber auf, Reiseeinzelleistungen und
Tagesreisen nicht, wie in dem Entwurf vorgesehen, aus dem Schutz des
Pauschalreiserechts herauszunehmen. "Diese jahrzehntelang bewährten
Standards dürfen nicht mit einem Federstrich und vor allem nicht ohne
Begründung beseitigt werden", sagte er. Anderenfalls hätten zum
Beispiel deutsche Urlauber, die mit eigenem Auto zum Ferienhaus eines
gewerblichen Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz mehr vor
Insolvenz. Bei Tagesreisen, die sich aus zwei Reisedienstleistungen
zusammensetzten, hafte der Veranstalter derzeit noch für die
mangelfreie Durchführung. Auch das sei aber ab Juli 2018 nicht mehr
der Fall.

Kritisch sieht Methmann auch die neuen Regeln für
Leistungsänderungen. Danach sollen die Veranstalter bis 20 Tage vor
Reisebeginn den Reisepreis um bis zu acht Prozent statt wie bisher
fünf Prozent erhöhen können, ohne dass der Kunde widersprechen dürfe.

Auch größere Abweichungen zum Beispiel bei der Route von
Rundreisen sollen in Zukunft als angenommen gelten, wenn nicht in der
vom Veranstalter vorgegebenen "angemessenen" Frist der Rücktritt


erklärt werde. Solche Änderungen könnten theoretisch sogar noch am
Tag des Reisebeginns vorgenommen werden, sagt Experte Methmann: "Dann
ohne (Ersatz-)Reise dazustehen weil sich auf die Schnelle kein
gleichwertiger Ersatz finden lässt, ist sicherlich das schlimmste
Szenario für jeden Urlauber."



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