Kfz-Nummernschild verloren oder gestohlen – das ist zu beachten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Fehlt also ein Kfz-Nummernschild sind 60 Euro fällig, doch fehlen beide Kfz-Nummernschilder, muss das Auto sogar stehen bleiben. „Wenn das Kfz-Nummernschild gestohlen wurde, muss als erstes bei der Polizei der Verlust der Schilder angezeigt werden. Diese stellt dann eine sogenannte Verlusterklärung aus, die den Halter des Wagens vor einem Verdacht schützt, wenn z.B. mit dem Kfz-Nummernschild eine Straftat begangen wird“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. Übrigens, die Kosten für neue Schilder, etc. können sich schnell auf über 100 Euro summieren.
Wie man bei einem Verlust der Kfz-Nummernschilder weiter vorgehen muss, zeigt die Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ und stellt unter „Kfz-Nummernschilder - gestohlen oder verloren, das ist zu beachten“ die Tipps und Hinweise kostenlos zur Verfügung.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 17.01.2017 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1445103
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Kontakt-Informationen:
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Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.01.2017
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