Kommunale Beleuchtung: Neue Lichtqualität mit LED
2017 sind erneut Förderanträge für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung möglich
2017 gibt es wieder Fördermittel für kommunale Beleuchtung mit LED-Technologie. (Foto: licht.de)(firmenpresse) - (licht.de) Öffentliche Gebäude, Immobilien aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Wohnungen: Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland gehen auf ihr Konto. Bei immer knapper werdenden Ressourcen und zunehmendem Klimawandel wird der sparsame Umgang mit Energie immer wichtiger. „Vor allem die Beleuchtung sorgt für einen hohen Stromverbrauch. Die Technik ist bei 75 Prozent der gewerblichen Gebäude älter als 25 Jahre und überwiegend ohne effiziente Lichtsteuerung im Einsatz“, sagt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. So liegt der Anteil des Stromverbrauchs durch Beleuchtung beispielsweise bei Parkhäusern zwischen 70 und 85 Prozent und bei Sporthallen zwischen 50 und 70 Prozent. Auch die Beleuchtung in Büro und Verwaltung, Schulen oder Werkhallen verbraucht bis zu 50 Prozent. Hier sind vor allem Kommunen gefragt, mit gutem Beispiel voranzugehen und Ressourcen zu schonen. Insbesondere der richtige Einsatz von LED-Technologie ermöglicht Investitionen, die eine hohe Lichtqualität und Kosteneffizienz mit Klimaschutz verbinden.
Chance für finanzschwache Kommunen
Damit diese Potenziale im Gebäudesektor gehoben werden können, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beschlossen, ab 2017 Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erneut zu fördern. Eine Chance vor allem für finanzschwache Kommunen, ihre Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung mit effizienter LED-Technologie subventioniert auszustatten. Das BMUB-Förderprogramm, das voraussichtlich auch 2018 fortgeführt werden soll, hat zwei Antragsfenster für 2017 vorgesehen: vom 1. Januar bis 31. März 2017 sowie vom 1. Juli bis 30. September 2017.
Wer Anträge stellen kann
Kommunen und Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, öffentliche gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen, öffentliche und freie gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise deren Träger können Förderung beantragen.
Was gefördert wird
Für die Förderung von Innen- und Hallenbeleuchtung ist die Reduktion von mindestens 50 Prozent CO2 Vorgabe. Darüber hinaus muss das Projekt eine Mindestgröße berücksichtigen. Auch die LED-Außenbeleuchtung wird 2017 wieder gefördert: 20 Prozent Förderung erhalten Konzepte, die den CO2-Ausstoß um 70 Prozent reduzieren. Wird dabei Lichtsteuerung berücksichtigt und der CO2-Ausstoß um 80 Prozent verringert, sind 25 Prozent Investitionszuschuss möglich. Der Projektträger Jülich ist mit dem Management vom BMUB beauftragt und berät zum Förderprogramm und zur Antragstellung.
Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten können einen erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent für die LED-Außenbeleuchtung und für die Innenbeleuchtung sogar bis zu 40 Prozent erhalten.
Konferenz der LED-Leitmarktinitiative
Dr. Waldorf empfiehlt für weiterführende Informationen die LED-Leitmarktinitiative unter www.licht.de: „Dort finden Interessierte Informationen darüber, wie ein Sanierungsprozess gestaltet werden kann. Die Bewertungsmatrix zur Außenbeleuchtung unterstützt Kommunen beim Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Eine Bewertungsmatrix zur Innenbeleuchtung folgt.“ Zudem werden Förderbeispiele in der Broschüre zum Download „Klimaschutz im neuen Licht“ vorgestellt.
Die LED-Leitmarktinitiative wurde 2008 von der Bundesregierung ins Leben gerufen; heute ist das BMUB zuständig. „Einen Einblick in die Arbeit der LED-Leitmarktinitiative bietet übrigens die Konferenz ‚LED: Klimaschutz durch Innovation‘. Sie findet am 16. Februar in Berlin statt. Gleichzeitig ermöglicht die Konferenz einen Austausch über die Erfahrungen von Städten und Gemeinden im Umgang mit der neuen Beleuchtungstechnologie.“ Hier geht´s zur Anmeldung.
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Datum: 20.01.2017 - 11:29 Uhr
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