So verhalten sich verklagte S&K-Anleger richtig
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Bereits Anfang November 2016 forderte der Insolvenzverwalter der S&K Nr. 2 und S&K REVA die Anleger zu Rückzahlungen auf. Gewinne seien keine erzielt worden, geleistete Ausschüttungen demnach unrechtmäßig erfolgt. Seine Ausführungen stießen vielerorts auf Zweifel. Auch der DFMS (www.finanzmarktschutz.de) hatte Betroffenen zur Vorsicht und zur Abklärung der Sachlage geraten.
Anleger, die der Aufforderung nicht nachgekommen sind, müssen nun mit einer Klage rechnen. ?Der Insolvenzverwalter hält natürlich an seinen Forderungen fest. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass sie auch rechtlich Bestand haben?, beruhigt der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze betroffene Anleger.
?Bevor sie den Rückforderungen Folge leisten, sollten sie daher die Rechtmäßigkeit dieser überprüfen lassen. Auch wenn ein Gerichtsverfahren droht?, so Heinze weiter. Vor allem, da ein anderer Insolvenzverwalter im Fall S&K nicht auf den gleichen Zug aufgesprungen sei. Dieser soll angeblich die Durchsetzbarkeit der Forderungen anzweifeln.
Bereits verklagte Anleger müssen jedoch auf jeden Fall genannte Fristen beachten. Der DFMS-Geschäftsführer: ?Ansonsten ergeht ein Versäumnisurteil, welches die Zwangsvollstreckung der Forderung ermöglicht. Die Hilfe von Fachleuten ist deshalb unerlässlich, auch, um für gerichtliche Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.? Die Vereinsanwälte des DFMS unterstützen Betroffene mit einer kostenfreien Erstberatung.
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Datum: 25.01.2017 - 14:15 Uhr
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