Registrierkassenpflicht: Ärger mit dem Finanzamt rechtzeitig vermeiden!

Registrierkassenpflicht: Ärger mit dem Finanzamt rechtzeitig vermeiden!

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Wer bereits mit einer elektronischen Registrierkasse arbeitet, muss ab Januar 2017 neue Bestimmungen einhalten. Betriebe die bislang eine nicht elektronische, offene Ladenkasse betreiben, haben noch bis 2020 Zeit umzusteigen. Jedoch gilt: Wer rechtzeitig umstellt, macht sich zumindest nicht verdächtig und kann eine drohende Schätzung nach einer Prüfung seitens des Finanzamtes vermeiden.



(firmenpresse) - Wer bereits mit einer elektronischen Registrierkasse arbeitet, muss ab Januar 2017 neue Bestimmungen einhalten. Betriebe die bislang eine nicht elektronische, offene Ladenkasse betreiben, haben noch bis 2020 Zeit umzusteigen. Jedoch gilt: Wer rechtzeitig umstellt, macht sich zumindest nicht verdächtig und kann eine drohende Schätzung nach einer Prüfung seitens des Finanzamtes vermeiden.
Unternehmen die hauptsächlich mit Bargeld abrechnen, müssen sicherstellen, dass ihre Kasse den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Zukünftig muss jeder Umsatz elektronisch erfasst und für mindestens 10 Jahre archiviert werden. Die Daten müssen jederzeit für Prüfer der Finanzämter verfügbar sein.
Sofern Ihre Kasse diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht, sollten Sie schnell handeln.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umstellung Ihres Kassensystems benötigen und noch gar nicht wissen, welche Kasse die richtige Wahl für Sie wäre, brauchen Sie einen kompetenten Ansprechpartner.
Die BoCoM Vertrieb und Service GmbH ist ein Full- Service Anbieter im Bereich Kassensysteme und Postbearbeitung. Jahrelange Erfahrung und die Nähe zu Ihren Kunden hebt dieses Unternehmen von anderen Wettbewerbern ab. Kundenindividuelle Beratung und umfassender Service - auch weit nach dem Kauf – können Sie hier erwarten.
Informieren Sie sich auf dem Internetauftritt unter www.kassensysteme-bocomvs.de und lassen Sie sich bestmöglich beraten.


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Datum: 26.01.2017 - 10:43 Uhr
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