Kündigung wegen der Annahme oder Forderung von Schmiergeld

Kündigung wegen der Annahme oder Forderung von Schmiergeld

ID: 1449026

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.



ArbeitsrechtArbeitsrecht

(firmenpresse) - Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes.



Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen verschenken. Doch auch hier sollte man stets einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Oftmals sind dort gewisse Wertgrenzen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Oder aber es besteht Meldepflicht solcher Aktionen, der Arbeitnehmer also zwar gewisse Geschenke annehmen darf, dies aber dem Arbeitgeber mitteilen muss.



Straftaten zulasten des Arbeitgebers rechtfertigen immer Kündigung: Wenn nun allerdings der Arbeitnehmer sogar Schmiergeld von einem Kunden des Arbeitgebers fordert, um ein Geschäft abzuschließen, liegen Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers vor, die stets eine Kündigung rechtfertigen können. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob man dadurch auch dem Arbeitgeber ein gutes Geschäft verschafft hat. Das Ansehen des Arbeitgebers wird damit nämlich erheblich beschädigt.



Arbeitgebern können bei der Kündigung trotzdem Fehler unterlaufen: Arbeitgebern können in verschiedener Hinsicht formale Fehler unterlaufen, aufgrund derer Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen und eine Abfindung erstreiten können. Der Arbeitgeber mag zwar etwa einen Grund für seine Kündigung haben, er muss aber auch die zugrundeliegenden Tatsachen beweisen können. Hat er lediglich den Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, muss er diesen vor einer Kündigung zudem anhören. Auch dabei können Fehler passieren. Schließlich ist auch in solchen Fällen eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung notwendig. Auch hier werden viele Fehler durch den Arbeitgeber gemacht.





So können wir Ihnen helfen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber, erstreiten Abfindungen und vertreten sie auch in anschließenden Strafverfahren. Gerade wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es besonders wichtig, dass der Anwalt sowohl die arbeitsrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente des Geschehens hinreichend beachtet und sorgfältig gegeneinander abwägt. Strafrechtlich ist es oft am besten, nichts zu sagen. Arbeitsrechtlich wiederum ist dies unmöglich, wenn man in nicht die Kündigungsschutzklage verlieren will.



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ein geeignetes Vorgehen im Hinblick auf das drohende Strafverfahren.



24.1.2017



Alles zum Thema Kündigung und Abfindung für Arbeitnehmer: www.kuendigungen-anwalt.de



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de



Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:



Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.



Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Tillmann/Hauer: Bundestag berät über Erleichterungen bei Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien Kündigung im Zusammenhang mit Vorwurf einer Straftat - wie sollten Arbeitnehmer reagieren?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.01.2017 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1449026
Anzahl Zeichen: 4892

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 789 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung wegen der Annahme oder Forderung von Schmiergeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Kündigung im Zusammenhang mit Vorwurf einer Straftat - wie sollten Arbeitnehmer reagieren? ...
Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, bei der sie davon ausgehen, dass sie im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat steht, ist sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Beratung erforderlich. Das sinnvolle Vorgehen ist hier jeweils im Einzelfall genau zu prüfen u

Wir schaffen das - alleine / Mehr Freiheit, mehr Frieden, mehr Wohlstand - dank "Kleinstaaterei" ...
Mit ökonomischem Sachverstand, sprachlichem Witz und gesundem Menschenverstand machen Prof. Philipp Bagus und Andreas Marquart in ihrem Buch "Wir schaffen das - alleine!" deutlich, dass eine immer weiter voranschreitende Zentralisierung sowie die Fokussierung auf einen europäischen E

Unterschied zwischen Gütetermin und Kammertermin im Arbeitsgerichtsprozess ...
Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arb

Tillmann/Hauer: Bundestag berät über Erleichterungen bei Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien ...
Schutz vor Immobilienblasen soll verbessert werden Am heutigen Donnerstag wird das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Bericht


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z