Viele Krankenkassen erhöhten Zusatzbeitrag - Kassenwechsel interessant
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.350 Euro monatlich bzw. 52.200 Euro jährlich) als Krankenkassenbeitrag. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was mittlerweile alle Krankenkassen auch durchführen. Die Spanne des Gesamtbeitrags liegt zum 1. Januar 2017 zwischen 14,9 und 16,4 Prozent.
Mit einem Kassenwechsel können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Zusatzbeitrag bis zu rund 780 Euro im Jahr gespart werden. Der Kassenwechsel auf Grund des niedrigen Beitragssatzes muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein.
„Wenn der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen möchte, kann es sich lohnen, trotz höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder eine Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrags zu wählen“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. „Allerdings bieten bereits manche günstige Krankenkassen schon Sonderleistungen an. Daher sollten die Leistungen der Krankenkassen vor einem Kassenwechsel genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen, Zusatzbeitrag mit Tipps zum Kassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner steht unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 27.01.2017 - 10:34 Uhr
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Freigabedatum: 27.01.2017
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