Karneval: Gutachten für Umzugsfahrzeuge

Karneval: Gutachten für Umzugsfahrzeuge

ID: 1449303

TÜV Rheinland: Größtmögliche Sicherheit durch sorgfältige Prüfungen / Checks nach der Brauchtumsverordnung / Nur Schritttempo erlaubt



(PresseBox) - Auch für Karnevalswagen gelten Auflagen im Straßenverkehr: Damit bei den närrischen Prozessionen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Wagen sowie Fahrzeugkombinationen zuvor ein Gutachten, so wie es TÜV Rheinland erstellt. ?Rahmen und die sichere Befestigung von Aufbauten, Aufstiegen, Standplätzen und der Absturzsicherungen, aber auch Achsen, Deichseln, lichttechnische Einrichtungen und vor allem die Bremsanlage prüfen wir sorgfältig?, erklärt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Dank der hohen Sensibilität von Veranstaltern und Vereinen für die Sicherheit hat sich der Zustand der Umzugsfahrzeuge stetig verbessert.
Geländer und Haltevorrichtungen
Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind sowie für Wagen und Fahrzeuge, die erheblich verändert wurden und auf denen Personen transportiert werden, gelten ganz bestimmte Vorschriften. Sie müssen beispielsweise mit rutschfesten Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern ausgerüstet sein. Für stehende Mitfahrer ist eine Brüstung mit einer Mindesthöhe von einem Meter vorgeschrieben ? bei sitzenden Passagieren und Kindern reichen 80 Zentimeter. Bänke, Tische sowie sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Gefährt fest verbunden sein. ?Wir prüfen die Fahrzeuge meistens im fertigen Zustand, beraten die Karnevalsvereine aber auch während der Bauphase, damit es bei der Abnahme zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt?, sagt der TÜV Rheinland-Fachmann.
Verordnung gilt auch bei anderen Festivitäten
Grundlage für diese Checks ist eine bundeseinheitliche Regelung ?über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen?. Diese Verordnung greift auch beim Christopher Street Day sowie bei Schützen-, Wein- und Erntedankfesten. Personen dürfen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren. Für die Teilnahme am normalen Straßenverkehr sind die Aufbauten in der Regel nicht ausgelegt.



TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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Datum: 27.01.2017 - 10:00 Uhr
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