Das Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats - Seminare und Schulungen
ID: 1449642
Bundesweite Inhouse-Schulungen zum Initiativrecht führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Für Personalratsmitglieder und Betriebsratsmitglieder. Unser Dozent kommt in Ihre Dienststelle bzw. Betrieb.
Informationen sind auch auf folgenden Websites erhältlich:
Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats
und
Arbeitsrechtliche Fortbildung
Zu den Initiativrecht-Seminaren für den P E R S O N A L R A T :
Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrer Dienststelle (alle Behörden, Eigenbetriebe, Jobcenter, Ärztekammern ...) durchgeführt.
Bundesweit : Bund (BPersVG) und alle Bundesländer (alle LPersVG's)
Der Dozent kommt zu Ihnen.
Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum Personalvertretungsrecht), ansonsten 3 Tage
Die Inhalte:
Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Personalrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter schickt dem Personalrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.
Wann und in welchen Fällen hat der Personalrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?
Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?
Wie ist das Verfahren geregelt ?
Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Dienstvereinbarung ?
Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.
Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrer Dienststelle wird selbstverständlich eingegangen.
Zu den Initiativrecht-Seminaren für den B E T R I E B S R A T :
Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb durchgeführt.
Bundesweit. Unser Dozent kommt zu Ihnen.
Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum BetrVG), ansonsten 3 Tage
Die Inhalte:
Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Betriebsrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführer schickt dem Betriebsrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.
Wann und in welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?
Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?
Wie ist das Verfahren geregelt ?
Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Betriebsvereinbarung ?
Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.
Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb wird selbstverständlich eingegangen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
initiativrecht
personalrat
seminare
betriebsrat
schulungen
hpvg
training
initiativantrag
bpersvg
betrvg
persvg
baypvg
lpvg
nlpersvg
mitbestimmung
initiative
fortbildung
weiterbildung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht), PersVG (Personalvertretungsrecht), allgemeines Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. ...
Ollenhauerstrasse 46, 13403 Berlin
Datum: 29.01.2017 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1449642
Anzahl Zeichen: 3735
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Axel Quandt
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-46064746
Kategorie:
Bildung & Beruf
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 616 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats - Seminare und Schulungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Praktiker-Seminare GbR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).