Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Berliner Arbeitsgerichtsüber ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen:
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nicht so ohne weiteres offengelegt. Zahlen werden nur anonym und im
Durchschnittswert weitergegeben. Vor Gericht wird allerdings
verlangt, dass die Klägerin einen konkreten Einzelfall belegen kann.
Wie soll das mit diesem Gesetz gelingen? Vor Gericht bleibt ohnehin
alles beim Alten: Die Klägerin steht allein, denn auch ein
Verbandsklagerecht ist nicht vorgesehen. Das hält sich die Vorfreude
auf das neue Gesetz doch sehr in Grenzen.
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Datum: 01.02.2017 - 16:56 Uhr
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