Aufbewahrungspflichten im Online-Shop
Die Aufbewahrungspflichten sind im Wesentlichen ? aber nicht abschließend ? in § 147 Abgabenordnung (AO) und § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Aufbewahrungspflichtig sind danach unter anderem Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege.
Für den Online-Versandhandel sind vor allem die Handels- bzw. Geschäftsbriefe und Buchungsbelege von Bedeutung, und zwar unabhängig von ihrer Form. Erfasst werden:
? Papierdokumente wie zum Beispiel Briefe und Faxe
? Elektronische Nachrichten, zum Beispiel E-Mails oder Nachrichten über ein Online-Kontaktformular
? Listen und Protokolle im Rahmen eines EDV-Systems
Buchungsbelege
Unter Buchungsbelegen werden alle Unterlagen erfasst, die einzelne Geschäftsvorfälle dokumentieren. Den Buchungsbeleg für die Zahlung des Kaufpreises bei einer Online-Bestellung stellt die Rechnung dar. Eine Kopie hiervon unterliegt der Aufbewahrung und zwar unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier erteilt und übermittelt wird (§ 14b Abs. 1 UstG).
Geschäfts- beziehungsweise Handelsbriefe
Jede Korrespondenz, die der Vorbereitung, dem Abschluss, der Durchführung und Rückabwicklung eines Geschäfts dient, gilt als Handels- bzw. Geschäftsbrief. Aufbewahrungspflichtig sind sowohl die empfangenen als auch Wiedergaben der abgesandten Briefe. Dazu zählen unter anderem:
? die Wiedergabe der Eingangsbestätigung (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) und gegebenenfalls der Auftragsbestätigung. Diese geben Auskunft über den Gegenstand (Leistung und Gegenleistung) des Kaufvertrags.
? die Kopie des Lieferscheins und des Frachtbriefes nach § 407 HGB, falls solche der Warensendung beigefügt werden.
? die Wiedergabe der Versandanzeigen. Sie enthalten Informationen über die Durchführung des Vertrags (beispielsweise Auskunft über die versendeten Waren).
? Schreiben, die die Vertragsabwicklung betreffen (zum Beispiel Mahnungen, Reklamationsschreiben, eingehende Widerrufserklärungen des Kunden).
Wann besteht keine Aufbewahrungspflicht?
Nicht jede Bestellung des Kunden führt zum Abschluss eines Vertrags. So ist es denkbar, dass die Annahme einer Bestellung wegen mangelnder Bonität abgelehnt wird oder der Kunde seine Bestellung widerruft, noch bevor die Annahme erklärt wurde. In diesem Fall besteht keine Aufbewahrungspflicht für die entstandenen Unterlagen.
Ebenfalls nicht aufzubewahren sind Nachrichten mit einem reinen Werbecharakter, wie zum Beispiel ein Newsletter. Das Gleiche gilt für Unterlagen ohne Bezug zu einem konkreten Handelsgeschäft oder ohne Bedeutung für die Besteuerung. Ein Beispiel hierfür ist die Dokumentierung der Eröffnung eines Kundenkontos.
Wie und für welchen Zeitraum sind Unterlagen aufzubewahren?
? Buchungsbelege sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
? Die Aufbewahrungspflicht für Handels- und Geschäftsbriefe beträgt sechs Jahre. Solche Briefe können jedoch gleichzeitig externe Buchungsbelege (wie Rechnungen) darstellen. In diesen Fällen ist die zehnjährige Aufbewahrungsfrist zu beachten.
? Die Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie während der gesamten Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Wer Papierunterlagen im Original aufbewahrt, muss sicherstellen, dass die Schrift nicht verblasst und die Dokumente beispielsweise vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit geschützt sind.
? Eine Aufbewahrung im Original ist jedoch für Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe nicht zwingend. Die bildliche Wiedergabe, zum Beispiel in Form einer gescannten Kopie reicht aus, das heißt die Wiedergabe muss bildlich mit dem Original übereinstimmen. Wenn diese bereits digital erstellt worden sind, muss ihr Inhalt maschinell ausgewertet werden können. Es reicht also nicht aus, eine digital erstellte Rechnung auszudrucken und den Ausdruck dann aufzubewahren.
Experten-Tipp:
Handels- und Geschäftsbriefe beziehungsweise Buchungsbelege erstellen Online-Händler in der Regel digital. Diese bereits im Original zu speichern, ist wenig aufwändig. Aber auch im Zusammenhang mit Papierunterlagen empfiehlt es sich, auf eine elektronische Archivierung umzustellen, wo es zulässig ist. Diese ist vor allem kostengünstig, da keine Lagerkosten anfallen, und effektiv, da die benötigte Dokumente schnell auffindbar sind.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein ?Rundum-sicher-Paket? bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt ?Locatrust? verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein ?Rundum-sicher-Paket? bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt ?Locatrust? verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de
Datum: 02.02.2017 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1451592
Anzahl Zeichen: 6149
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 520 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufbewahrungspflichten im Online-Shop"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Trusted Shops GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Am 25. November ist wieder eines der Online-Shopping-Highlights des Jahres: der Black Friday. Es winken Schnäppchenpreise, die gerade in diesem schwierigen Jahr jeder gut gebrauchen kann. Was niemand braucht, ist auf einen Fake-Shop hereinzufallen, wo beides futsch ist: Ware und Geld. Deshalb gib
Fast drei Viertel aller Konsument*innen kaufen mit mehr Vorsicht ein ...
Einer repräsentativen Umfrage von Trusted Shops zufolge sind die Deutschen vorsichtiger beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen geworden. Grund ist die aktuelle wirtschaftliche und weltpolitische Lage, die die Online-Käufer*innen verunsichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Angeboten
Pickware wird neuer Trusted Shops Certified Software Partner ...
Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung der Komplettlösung von Pickware geht das Softwareunternehmen aus Darmstadt nun als offizieller Certified Software Partner eine Zusammenarbeit mit Trusted Shops ein. Die Pickware GmbH ist ein Softwarehersteller mit Lösungen rund um Warenwirtschaft,
Weitere Mitteilungen von Trusted Shops GmbH
IHSE präsentiert Draco vario Extender mit Icron ExtremeUSB® 3.0 Technologie auf der ISE 2017 ...
Der Draco vario USB 3.0 Extender verlängert 5 Gbit/s USB-3.0-Signale von SuperSpeed-Geräten wie Festplatten oder hochauflösenden Kameras bis zu 100 Meter über ein einziges Multimode-Glasfaserkabel. Durch die Kompatibilität zu Draco tera UNI KVM-Matrizen kann somit hochauflösendes Videomateria
Extreme Networks stellt neue Retail Guest Analytics Lösung vor ...
Neue ExtremeWireless WiNG Lösungen liefern Einzelhändlern umfassende Informationen über Kunden und steigern somit den Umsatz sowie das Markenerlebnis München, 02. Februar 2017 - Der herkömmliche Einzelhandel gerät angesichts der schnell wachsenden Konkurrenz durch Online-Händler immer me
Christian Garske übernimmt Bereich Security Consulting der Lufthansa Industry Solutions ...
Christian Garske, 34, übernimmt ab sofort als Associate Director den Bereich Security Consulting der Lufthansa Industry Solutions. Der Diplom-Wirtschaftsinformatiker begann 2008 als IT-Berater bei der Lufthansa Industry Solutions im Technologiecenter in Oldenburg. 2010 wechselte er in die Business
Cloudera Enterprise 5.10 kommt jetzt mit Apache Kudu ...
München/ Palo Alto (Kalifornien), 02. Februar 2017 - Im Lieferumfang von Cloudera Enterprise 5.10 ist jetzt auch Apache Kudu enthalten. Die Open Source basierende Storage-Engine für die Analyse sich schnell verändernder Daten vereinfacht den Weg zu Echtzeit-Analysen. Mit Kudu können Anwender sch




