Spürbare Entlastung - Bürgerentlastungsrechner auf die eigene Webseite einbinden
Zum 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Die Neuregelung geht auf
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die bisherigen
Abzugsmöglichkeiten für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung waren nicht
ausreichend. Laut Bundesfinanzministerium sollen nun rund 16 Millionen Bürger vom neuen
Gesetz profitieren. Ob und in welchem Maß man selbst entlastet wird, kann man mittels
Online-Rechner prüfen lassen. Das Informationsportal www.versicherungsbote.de stellt einen
solchen Bürgerentlastungsrechner zur Verfügung, den Interessenten kostenlos in ihre
Homepage integrieren können.
Pflegeversicherung deutlich erweitern. Alle tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer
Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sollen berücksichtigt werden. Ein
Höchstbetrag ist nicht vorgesehen.
Die Grenzbeträge für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z.B.
Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, ggf. Haftpflichtversicherung) werden
um je 400 Euro angehoben.
Das Bundesministerium für Finanzen beziffert die Steuerersparnis für Bürger auf etwa 9,5
Milliarden Euro.
Mit Bürgerentlastungsrechnern kann man herausfinden, wie hoch die Steuerersparnis im
eigenen Fall ausfällt. Einen solchen Rechner findet man auf der Internetseite
„www.versicherungsbote.de“.
Besonderes interessant ist dieses Angebot für Versicherungsmakler. Mit dem neuen
„Bürgerentlastungsrechner“ können Makler die Steuerersparnisse ihrer Kunden, die sich
aus der neuen Gesetzgebung ergeben werden, in ihren Beratungsgesprächen ermitteln
und mit einbeziehen.
Um die Attraktivität der eigenen Webpräsenz zu steigern, stehen noch weitere Tools bereit.
So kann auch ein Netto-Lohn-Rechner und ein Newsticker auf die eigene Seite
eingebunden werden.
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Datum: 14.12.2009 - 16:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Fiedler
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Leipzig
Telefon: 0341 / 39284300
Kategorie:
Information & TK
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.12.2009
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