Bausparkassen berechnen neues Entgelt – Widerspruch möglich
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Bausparkassen informieren seit Anfang 2017 über die Einführung neuer jährlicher Entgelte für die Sparphase. Dazu ändern sie ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Die Entgelte für die jährlichen Gebühren haben zwar unterschiedliche Namen, werden aber scheinbar für den gleichen Zweck verlangt. Bei der Bausparkasse Debeka heißt sie Servicepauschale und beträgt 12 bzw. 24 Euro. Andere Bausparkassen bezeichnen sie als Kontogebühr, wie z.B. die Alte Leipziger in Höhe von 15 Euro.
„Die Ankündigung des Entgelts ist manchmal nicht deutlich zu erkennen, da sie auf der Rückseite des Kontoauszugs im Kleingedruckten aufgeführt ist“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI. „Bauspar-Kunden können der Erhebung des Entgelts fristgemäß widersprechen. Andernfalls erklären sie sich mit der Einführung einverstanden“, weist Siegfried Karle weiter hin. Die genauen Vorgaben sind in den versandten Unterlagen der Bausparkasse genannt.
Weitere Informationen zum Thema „Bausparen – Neues Entgelt der Bausparkassen“ und einen Musterbrief zum Widerspruch stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 09.02.2017 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1454460
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.02.2017
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