VENTURE PLUS 4 – FONDS WIRD AUFGELÖST

VENTURE PLUS 4 – FONDS WIRD AUFGELÖST

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München, 13.02.2017 – Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG wird mit Wirkung zum 01.04.2017 aufgelöst. Was Anleger jetzt beachten sollten:



(firmenpresse) - Laut Mitteilung von Seiten des Fonds, wurde bei der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG am 31.01.2017 ein Auflösungsbeschluss gefasst. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt demnach mit Wirkung zum 01.04.2017. Begründet wurde die Fondauflösung damit, dass die Gesellschaft nicht fortgeführt werden könne, weil von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Genehmigung fehle und darüber hinaus eine Fortführung wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.

Für die Anleger hat dies weitreichende Folgen. Anleger dieses Fonds müssen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, die bereits zahlreiche Anleger verschiedener Venture Plus Fonds vertritt, mit u.U. erheblichen Verlusten des investierten Kapitals rechnen.

Weiter lies der Fonds mitteilen, dass er trotz des Auflösungsbeschlusses von den Anlegern die monatlichen Ratenzahlungen weiter einziehen wird. Wirtschaftlich gesehen ist es für Ratenzahler wenig sinnvoll, so Rechtsanwalt Kainz, weitere Einlagen zu leisten, wenn der Fonds ohnehin aufgelöst wird. Für Anleger ist es daher wichtig, eine Schadenskompensation zu erreichen bzw. den Schaden zu begrenzen.

Die CLLB Rechtsanwälte vertreten beispielsweise die Ansicht, dass einem Ratensparer auch heute noch die Möglichkeit der Kündigung offen steht, weshalb er dann nicht mehr verpflichtet wäre, die Ratenzahlungen aufrecht zu erhalten. Ferner können Anlegern der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Schadenersatzansprüche zustehen, die auf eine volle Rückabwicklung gerichtet sind.
Die CLLB Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG - wie nach Ansicht der CLLB Rechtsanwälte auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat beispielweise ein Anlageberater den Anleger hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.


Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger – egal ob er seine Einlage mittels einer Einmalzahlung oder ratierlich geleistet hat – das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.
Anlegern, die in die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG investiert haben und unsicher sind, wie sich verhalten sollen, ist daher anzuraten, anwaltlichen Rat einzuholen, so Rechtsanwalt Kainz abschließend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:


Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Datum: 13.02.2017 - 14:42 Uhr
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