Scheidungen und Karneval – was ändert sich bei den Versicherungen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Egal, ob Karneval oder Fasnet, in der Anonymität von Verkleidung und Masken fallen nicht nur Hemmungen, sondern auch häufig die Hüllen. Wie oft kommt an Aschermittwoch dann das böse Erwachen. Für so manches Narrenpaar war die Verlockung einfach zu groß und der Karnevalsumzug endet vor dem Scheidungsrichter. Unabhängig davon hat eine Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf die bestehenden Versicherungen.
„So schön der Karneval war, auf der Strecke bleiben dann nicht nur Familie, Heim, Haus und Hund, sondern es müssen Fragen und Ansprüche zu bestehenden Versicherungen geregelt werden“, weist Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die im Falle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Doch vor einer verlustreichen Kündigung der Versicherungen sollten Alternativen geprüft werden, wie etwa eine Beitragsfreistellung oder ein Güterausgleich.
„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner vor der Scheidung geht dabei leer aus. Er muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, warnt Jürgen Buck.
Weitere Tipps und Informationen zum Thema „Scheidung und Versicherungen“ stellt die Verbraucherorgani-sation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 16.02.2017 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Heilbronn
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Freigabedatum: 16.02.2017
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