Positives Signal aus Stuttgart: Diese Feuerstätten dürfen immer betrieben werden
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für Kleinfeuerungsanlagen erlaubt die Landesregierung
Baden-Württemberg den Betrieb von modernen, emissionsarmen
Feuerstätten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm
ausgerufen wird. Dies betrifft generell alle Kaminöfen, Kachelöfen
und Heizkamine, die seit dem 1. Januar 2015 im Handel erhältlich
sind, sowie automatisch beschickte Pelletöfen, sogenannte
Alleinheizungen, Herde und Backöfen.
Ergänzend dazu stellt das Verkehrsministerium klar, dass eine
Ausnahme auch für solche Geräte vorgesehen ist, welche bereits vor
dem Stichtag 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, und bereits
die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV (2. Stufe) erfüllen. Hierzu
wird voraussichtlich ein entsprechender Nachweis von Seiten des
Betreibers erforderlich sein. Über die genauen Anforderungen wird die
Stadt Stuttgart zu gegebener Zeit gesondert informieren. Fragen
beantwortet auch der zuständige Schornsteinfeger.
Online-Datenbank gibt Auskunft
Damit der Besitzer erkennen kann, auf welchem Stand der Technik
seine heimische Feuerstätte ist, hat der HKI eine Online-Datenbank
mit über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine
Suchfunktion leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der
1.BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem
Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de unter den Schlagworten
"Service" und "Datenbank".
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
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Datum: 16.02.2017 - 14:50 Uhr
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