Bald saubere Luft für München: Höchstes bayerisches Gericht erklärt: "Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei"
ID: 1457865
Auffassung der Deutschen Umwelthilfe, dass Verkehrsbeschränkungen für
Diesel-Fahrzeuge nötig sind
Am Donnerstag, 16.2.2017 verhandelte der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und
Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012
bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu
verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen
der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das
Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf
Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der
Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt.
Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Rainer Schenk erklärte in der Sitzung unmissverständlich: "Es führt
kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei." Das
Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor "eklatante Überschreitungen
des Stickstoffdioxidwertes" und "keinen günstigen Trend". Zu Europa
erklärte Richter Schenk, "dass die EU nicht nur eine Werte- sondern
auch ein Grenzwertegemeinschaft ist."
Hierzu erklärt der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch:
"Wir freuen uns, wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht
betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind. Das Gericht
hat auch bestätigt, dass unser 2012 erstrittenes Urteil auf "Saubere
Luft" weiter gilt und Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung
durchgesetzt werden können, sobald das Bundesverwaltungsgericht dies
in dem Düsseldorf-Verfahren bestätigt hat, was voraussichtlich im
Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin muss München
alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen dann unverzüglich
einzuführen."
Links: Zur Pressemitteilung vom 13.2.2017: Diesel-Fahrverbote in
München: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 16.2.2017:
http://l.duh.de/8nvsx
Zur Pressemitteilung vom 23.1.2017: "Freistaat Bayern hält an
Verzögerungstaktik fest: Gerichtsverhandlung zu sauberer Luft in
München verschoben": http://l.duh.de/todls
Zur Pressemitteilung vom 23.1.2017: "Bayerischer
Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlich über
Diesel-Fahrverbote in München: http://l.duh.de/ha1fn
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://ots.de/SM78O
Mehr über das Projekt "Right to clean air":
http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße
15, 10719 Berlin
030-884 72 80,0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 17.02.2017 - 12:35 Uhr
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