Kündigung des DSL-Vertrags wegen Anbieterwechsel oder Umzug rechtzeitig planen

Kündigung des DSL-Vertrags wegen Anbieterwechsel oder Umzug rechtzeitig planen

ID: 1458399

Nutzer müssen nicht selbst kündigen



(PresseBox) - Viele Verbraucher kennen das: Ein Umzug steht bevor und viele Formalien müssen erledigt werden. Dazu zählt auch die Frage, was passiert mit dem alten DSL- oder VDSL-Vertrag: Soll er mitgenommen oder gekündigt werden? Im Fall einer Kündigung sollte diese rechtzeitig geplant werden. Marleen Frontzeck-Hornke vom Onlinemagazin teltarif.de weiß genau, auf was es zu achten gilt: "Zunächst sollten die Kunden nicht unüberlegt handeln und sich genau beim derzeitigen Anbieter informieren, welche Konditionen in puncto Kündigung oder beim Umzug bestehen." Anders als bei der Kündigung eines Mobilfunk-Vertrags, müssen die Nutzer bei einem DSL- oder VDSL-Vertrag nicht selbst kündigen. Dies wird vom neuen Anbieter übernommen. "In der Regel besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten", so Frontzeck-Hornke.
Wenn die Verbraucher wissen, dass sie umziehen wollen, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können schauen, ob der bisherige Anbieter auch am neuen Wohnort den gewünschten Anschluss schaltet und nehmen diesen, wenn möglich, einfach mit. Oder sie nutzen den Umzug für einen Anbieterwechsel. Dann sollten sie sich frühzeitig nach einem passenden Tarif bei einem anderen Provider umsehen. Der derzeitige Anbieter muss den Kunden aufgrund eines Wohnortwechsels nicht frühzeitig aus dem Vertrag lassen, kann aber aus Kulanz handeln. Dies ist jedoch vom jeweiligen Fall abhängig. "Wichtig ist: Wenn der Tarif mitgenommen wird, darf der Provider die Vertragslaufzeit nicht verlängern oder erneuern", sagt Frontzeck-Hornke. Jedoch können bei einem Anschlusswechsel durch den Umzug einmalige Kosten entstehen, die aber nicht höher sein dürfen, als bei einem Neuanschluss. Somit müssen sich beide Parteien an die gesetzlichen Regelungen halten.
Kann der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss stellen, greift das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hierdurch wird den Kunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten ermöglicht. Außerdem müssen die Nutzer wissen, ob die bestehende Festnetz-Nummer mit zum neuen Anbieter genommen werden soll, da die Portierung der Rufnummer bei diesem entsprechend angegeben werden muss.


"Insgesamt lässt sich festhalten, dass die rechtzeitige Planung einer Kündigung beziehungsweise des Umzugs in Bezug auf den Internet-Zugang wichtig ist", erklärt Frontzeck-Hornke. Nutzer, die den Aufwand nicht in Kauf nehmen wollen, sollten sich für einen DSL- oder VDSL-Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit entscheiden. So können die Verbraucher auch flexibel auf neue Angebote reagieren. Bei der Suche nach einem passenden Tarif hilft Ihnen der umfangreiche Tarifrechner von teltarif.de weiter. Diesen finden Sie unter https://www.teltarif.de/telefonanschluss-rechner.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter:
https://www.teltarif.de/s/s57960 oder https://www.teltarif.de/festnetz/vollanschluss/wechsel

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Datum: 20.02.2017 - 11:19 Uhr
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