Ärzte müssen Wahlleistungen anbieten
ID: 1461440
individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt, ist nicht
gerechtfertigt. Kürzlich hat der "IGeL-Monitor" des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen wieder ordentlich ausgeholt: Ärzte nutzten
IGeL als "Lizenz zum Gelddrucken". Die Freie Ärzteschaft (FÄ)
kritisiert solche pauschale Schelte als unsachgemäß. "Rechtlich ist
der Arzt oftmals sogar dazu verpflichtet, dem Patienten medizinische
Wahlleistungen anzubieten", sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am
Dienstag in Essen.
Genauer: Gibt es einen Hinweis auf eine mögliche Erkrankung und
reichen die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten
Untersuchungen nicht aus, um diesem genau nachzugehen, muss der Arzt
auch geeignete Untersuchungen anbieten, die der Patient selbst
bezahlen müsste. Damit sind Untersuchungen gemeint, die nach den
Leitlinien und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand dem sogenannten
Facharztstandard entsprechen. Das Gleiche gilt für
Behandlungsmethoden, die Alternativen zu Kassenleistungen darstellen
oder die den Krankheitsverlauf verbessern, aber privat bezahlt werden
müssen. Dietrich betont: "Andernfalls macht sich der Arzt unter
Umständen strafbar. Unterlässt er zumindest das Angebot und klärt den
Patienten nicht vollständig über alle geeigneten Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden auf, kann das als Kunstfehler gewertet werden -
das haben Gerichte in einigen Urteilen bereits klargestellt."
Denn das Ärztliche Gelöbnis und die Berufsordnung der Ärzte
verlangen eine fachgerechte ärztliche Tätigkeit nach bestem Wissen
und Gewissen. Auch das Patientenrechtegesetz lässt keinen Zweifel:
"Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung
bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen,
..." Der FÄ-Chef erläutert, was das heißt: "Ärzte müssen ihre
Patienten stets unabhängig von den Interessen Dritter - also auch von
Wünschen oder Einschränkungen der Krankenkassen - behandeln
beziehungsweise ihnen alle geeigneten Behandlungen und Untersuchungen
anbieten, auch wenn es Privatleistungen sind."
Häufig notwendige und sinnvolle Wahlleistungen sind etwa die
Auflichtmikroskopie in der Hautkrebsvorsorge, die optische
Kohärenztomografie in der Augenheilkunde oder
Ultraschalluntersuchungen in der Allgemeinmedizin - also beim
Hausarzt - und in der Frauenheilkunde. "Besonders bei
Vorsorgeuntersuchungen ist zu berücksichtigen, dass der Patient ja
gerade deshalb kommt, um eine Erkrankung in jedem Fall
auszuschließen", betont Dietrich. Hier gehe es um die
patientenindividuelle Sicherheit in jedem Einzelfall - und nicht um
Statistik oder wirtschaftliche Effizienzberechungen, die Grundlagen
für Empfehlungen beispielsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses
seien.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Pressekontakt:
Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803,
E-Mail: presse@freie-aerzteschaft.de
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de
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Datum: 28.02.2017 - 10:22 Uhr
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