Kfz-Gewerbe: Steuerliche Diskriminierung von Flüssiggas nicht nachvollziehbar
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Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) den Stopp der steuerlichen Förderung von
Flüssiggas (LPG) ab 2019. Erdgas hingegen soll bis Ende 2026 weiter
gefördert werden, von 2024 an mit abschmelzender Wirkung. Begründet
wurde diese Ungleichbehandlung vom Finanzministerium nun auf
Nachfassen des ZDK vor allem mit dem Argument, Erdgas habe deshalb
einen höheren Förderbedarf, weil Fahrzeuge mit Erdgasantrieb einen
geringeren Marktanteil (0,2 Prozent) im Vergleich zu LPG-Autos (1,1
Prozent) hätten und auch die Tankstellen-Infrastruktur für Erdgas
schlechter sei. "Folgte man dieser Begründungslogik", so
ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz, "dann hätte man die besten
Chancen auf staatliche Förderung mit einem Produkt, das niemand haben
will und das man nirgends bekommt." Ohne Not werde einem
erfolgreichen alternativen Antriebskonzept der Garaus gemacht, denn
Flüssiggas habe ein erhebliches Reduzierungspotenzial beim
Treibhausgas CO2. Im Übrigen widerspreche diese Entscheidung dem
Koalitionsvertrag vom 17. Dezember 2013, in dem es heiße, dass die
bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes
Autogas und Erdgas verlängert werden solle, so Koblitz. Abgesehen vom
Verlust politischer Glaubwürdigkeit bei immerhin rund 475 000 Fahrern
von Autogas-Fahrzeugen würden sich diese Pläne auch nachteilig auf
das Nachrüstgeschäft im Kfz-Gewerbe auswirken. Außerdem werde die
Verunsicherung der Verbraucher fortgesetzt, wie dies bereits durch
die Diesel-Diskussion mit blauer Plakette und drohenden Fahrverboten
geschehe.
Pressekontakt:
Ulrich Köster,ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
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Datum: 01.03.2017 - 14:46 Uhr
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