Vertretungsrecht für Ehegatten ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht
Von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung: Institut GenerationenBeratung begrüßt den Gesetzentwurf zum Vertretungsrecht für Ehegatten, weist aber darauf hin, dass dieses eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzt
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Datum: 02.03.2017 - 09:30 Uhr
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