Verwirrung beim EuGH-Urteil für 0180-Nummern
Vertrags-Hotlines dürfen keine 0180-Nummern mehr sein, Kosten für 0180 bleiben aber unverändert
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke rät, dass nach dem Urteil des EuGH alle Unternehmen, die 0180-Nummern für einen Kundenservice mit Vertragsfragen nutzen, umdenken sollten. Denn deutsche Gerichte dürften zukünftig dem EuGH-Urteil folgen. Das bedeutet: Firmen, die weiterhin höhere Gebühren verlangen als für einen gewöhnlichen Anruf, droht eine Abmahnung oder sogar Klage.
In Bezug auf die 0180-Hotline geht es nicht um die Kosten für die 0180-Nummern im Allgemeinen, weiß Neuhetzki: "An den generellen 0180-Kosten wird sich nach allgemeiner Auffassung nichts ändern, nur an den Voraussetzungen, wann die Nummer eingesetzt werden darf." Somit haben Unternehmen in Zukunft zwei Möglichkeiten: Entweder sie betreiben zwei Nummern - eine 0180-Nummer für allgemeine Anfragen und Informationen und eine Festnetz- oder 0800-Nummer für
Vertragsangelegenheiten. Oder sie verwenden generell eine Festnetzbzw. 0800-Nummer für alle Angelegenheiten. Durch das 0180-Telefonbuch unter https://www.0180.info/ können Sie schon jetzt günstig telefonieren. Hier finden Sie Ersatznummern für Hotlines mit der Vorwahl 0180.
Mehr Details erfahren Sie unter: http://www.teltarif.de/s/s67677.html
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Datum: 02.03.2017 - 16:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1462862
Anzahl Zeichen: 2679
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Stadt:
Berlin/Göttingen
Kategorie:
Information & TK
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