Reisemängel – Kein „Traumschiff“ bei Schiffsreise
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Auch bei Schiffsreisen können Reisemängel auftreten, zudem drohen Kostenfallen. Immer wieder wird über teilweise hohen Trinkgeldern auf der Schiffsreise geklagt, die automatisch abgebucht werden. Aber auch hohe Handygebühren bei Minutenpreisen über sechs Euro belasten den Geldbeutel. Die typischen Reisemängel gehen über falsche oder verschmutzte Kabinen. Z.B. ist der versprochene Meerblick bei einer Innenkabine nicht möglich. Das Buffet ist nicht ausreichend bestückt oder das Essen ist schlecht. Auch über verspätete Bustransfers zum Traumschiff oder verspätete Gepäckzustellung wird geklagt.
Die Schiffsreisen mit dem „Traumschiff“ müssen gut geplant werden. Für geplatzte Reisen hilft der Sicherungsschein des Anbieters, falls dieser insolvent wird. Vorsicht ist bei eigener Anreise geboten. Unter Umständen legt das Traumschiff ohne die Urlauber ab. Was passiert, wenn der Urlauber vor und während der Schiffsreise von einer unerwartet schweren Erkrankung getroffen wird? Deshalb stehen Reiserücktrittversicherungen bei vielen Urlaubern hoch im Kurs. Gerne werden im Reisebüro ganze Reiseversicherungspakete angeboten und schnell abgeschlossen. Nach Ansicht der GVI sind diese Reiseversicherungen als Paket jedoch oft unnötig und teuer. Auf jeden Fall ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
„Die Reiseversicherungspakete beinhalten meist Haftpflicht-, Unfall-, Rücktritts-, Gepäck- und Krankenversicherungen. Diese Kombination ist teuer und beinhaltet teilweise völlig unnötige oder bereits vorhandene Versicherungen. Auch sind die Versicherungssummen oft zu niedrig und es bestehen Ausschlüsse“, kritisiert Jürgen Buck. Bei Bedarf ist es besser, die entsprechenden Reiseversicherungen selbstständig mit ausreichendem Schutz abzuschließen, empfiehlt Buck. Dies gilt auch bei einer Schiffsreise. Schwachpunkt bei vielen Reiseversicherungen ist die mangelnde Transparenz. Gerade die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ bei den Reiserücktrittversicherungen ist für die Verbraucher unverständlich und führt immer wieder zu Streitigkeiten über die Reisemängel.
Ausführliche Informationen zu Schiffsreisen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung auch bei einer Schiffsreise finden Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 03.03.2017 - 08:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1462972
Anzahl Zeichen: 2956
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.03.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 566 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reisemängel – Kein „Traumschiff“ bei Schiffsreise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).