Ferndiagnosen - Was Videosprechstunden leisten können
ID: 1463047
gilt das Fernbehandlungsverbot: Der Arzt muss den Patienten
unmittelbar sehen, um Diagnosen stellen zu können. Aber ab Mitte des
Jahres vergüten Krankenkassen Videosprechstunden, wenn Patienten
bereits bei dem Mediziner in Behandlung sind, berichtet das
Tablet-Magazin "Apotheken Umschau elixier" (Ausgabe vom 1. März
2017). Die Deutschen sind Videosprechstunden nicht abgeneigt: In
einer Umfrage gaben immerhin zwei Drittel der Teilnehmer an, sie
gelegentlich nutzen zu wollen. Dass der persönliche Arztkontakt aber
gänzlich entfällt, glaubt zum Beispiel der HNO-Arzt Dr. Lothar
Bleckmann aus Kleve nicht. Er kontrolliert den Genesungsfortschritt
einiger Patienten schon jetzt per Videosprechstunde. "Selbst wenn
eines Tages das Fernbehandlungsverbot fällt, muss ich als HNO-Arzt
immer noch in Nase, Ohren und Mund schauen, um eine Diagnose zu
stellen. Per Internet geht das nicht."
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Datum: 03.03.2017 - 10:00 Uhr
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