Autogas: BGA für gleiche Förderung vergleichbarer Energieträger
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Förderung von Autogas ist völlig unverständlich. Eine sichere und
breit aufgestellte Energieversorgung benötigt Planungssicherheit und
Verlässlichkeit angesichts kostenintensiver Investitionen. Die
steuerliche Förderung muss entsprechend dem energetisch
vergleichbaren Erdgas bis 2026 fortgeführt werden."Dies erklärt
Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zu dem mit dem Zweiten Gesetz
zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geplanten
Auslaufen der steuerlichen Förderung von Autogas zum Jahresende 2018.
"Die Entscheidung steht im krassen Gegensatz zum Wortlaut des
Koalitionsvertrages zulasten eines mittelständisch geprägten
Wirtschaftssektors", so Handke weiter und verweist auf die
Koalitionsvereinbarung, in der CDU, CSU und SPD zugesagt hatten, die
befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Erdgas und
Autogas zu verlängern.
"Während beim Autogas vieles privatwirtschaftlich auf den Weg
gebracht wurde, um eine Versorgungsinfrastruktur in der Fläche
aufzubauen, fehlt es an einem vergleichbaren Engagement bei Erdgas.
Es kann nicht sein, dass eine Initiative, die auf einem guten Weg
ist, für erste Erfolge bestraft, während Erdgas weiter gefördert
wird. Die Potenziale beider Energieträger sind noch nicht
ausgeschöpft und benötigen weiterhin der politischen Flankierung", so
Handke abschließend.
12, Berlin, 3. März 2017
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André Schwarz
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Datum: 03.03.2017 - 11:21 Uhr
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