ZDF-Fernsehrat wählt Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates
ID: 1463150
Der Fernsehrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 3. März 2017, gemäß
§ 24 Absatz 1 b) des ZDF-Staatsvertrages acht Mitglieder des
Verwaltungsrates gewählt. Demnach werden im Verwaltungsrat der XII.
Amtsperiode, der sich am 30. Juni 2017 konstituiert, folgende vom
Fernsehrat gewählte Mitglieder vertreten sein: Prof. Dr. Gabriele
Beibst, Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Dr. Reinhard Göhner, Peter Heesen,
Michael Sommer, Martin Stadelmaier, Prof. Dr. Barbara Thomaß und
Prof. Dr. Birgitta Wolff. Ihre Amtszeit im Verwaltungsrat beträgt
fünf Jahre.
Marlehn Thieme, die Vorsitzende des Fernsehrates, erklärte im
Anschluss: "Die heutige Verwaltungsratswahl erfolgte erstmals
öffentlich und transparent. Ich freue mich, dass es dem Fernsehrat
auf Anhieb gelungen ist, nach der Vorstellung aller Kandidatinnen und
Kandidaten acht vielfältig kompetente und erfahrene Mitglieder für
den Verwaltungsrat zu wählen."
Erstmals setzt sich der neue Verwaltungsrat nach den Vorgaben des
novellierten ZDF-Staatsvertrages zusammen, wonach die Anzahl der
"staatsnahen" Mitglieder auf maximal ein Drittel begrenzt ist.
Insgesamt besteht der Verwaltungsrat dann aus zwölf Personen:
Zusätzlich zu den acht vom Fernsehrat gewählten Mitgliedern gehören
ihm auch vier Vertreter der Länder an, die von den
Ministerpräsidenten gemeinsam berufen werden.
Vom ZDF-Fernsehrat gewählte Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates der
XII. Amtsperiode:
Prof. Dr. Gabriele Beibst
(Jahrgang 1951) Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
und Rektorin der Ernst-Abbe-Hochschule Jena,
Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2016.
Bärbel Bergerhoff-Wodopia
(Jahrgang 1954) Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung.
Dr. Reinhard Göhner
(Jahrgang 1953) Rechtsanwalt und ehemaliger Hauptgeschäftsführer der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),
Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes
Mitglied,
Mitglied des Fernsehrates von 2000 bis 2012.
Peter Heesen
(Jahrgang 1947) Gymnasiallehrer im Ruhestand und Ehrenvorsitzender
des dbb - beamtenbund und tarifunion,
Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2014.
Michael Sommer
(Jahrgang 1952) Bundesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes
a. D./ Gewerkschaftssekretär a. D.,
Mitglied des Verwaltungsrates seit 2016 als vom Fernsehrat gewähltes
Mitglied,
Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.
Martin Stadelmaier
(Jahrgang 1958) Staatssekretär a.D. und ehemaliger Chef der
Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz,
Mitglied des Fernsehrates von 2004 bis 2016.
Prof. Dr. Barbara Thomaß
(Jahrgang 1957) Professorin für Mediensysteme im internationalen
Vergleich an der Ruhr-Universität Bochum,
Mitglied des Verwaltungsrates seit 2012 als vom Fernsehrat gewähltes
Mitglied,
Mitglied des Fernsehrates von 2008 bis 2012.
Prof. Dr. Birgitta Wolff
(Jahrgang 1965) Wirtschaftswissenschaftlerin und Präsidentin der
Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Rechtliche Grundlage:
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten vor allem
in Haushaltsfragen. Bestimmte Vertragsabschlüsse durch den
Intendanten erfordern die Zustimmung des Gremiums. Der Verwaltungsrat
beruft außerdem im Einvernehmen mit dem Intendanten und auf dessen
Vorschlag den Programmdirektor, den Chefredakteur und den
Verwaltungsdirektor.
Die genaue Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrates haben die Länder
in § 24 ZDF-Staatsvertrag geregelt. Das Bundesverfassungsgericht
hatte die Länder in seinem Urteil am 25. März 2014 aufgefordert,
diesen zu überarbeiten. Im Kern forderte das Gericht, die
"staatsnahen" Mitglieder auf maximal ein Drittel in den Gremien zu
beschränken.
Der novellierte ZDF-Staatsvertrag trat am 1. Januar 2016 in Kraft. In
§ 24 Absatz 1 wurde festgelegt, dass der ZDF-Verwaltungsrat künftig
12 statt 14 Mitglieder hat. Der bisherige Verwaltungsrat bleibt im
Amt, bis sich zu Beginn der nächsten Amtsperiode am 30. Juni 2017 der
Verwaltungsrat der XII. Amtsperiode nach den neuen Regelungen
zusammensetzt.
Unvereinbarkeiten mit der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat sind in §
19a Absatz 3 bis 5 des ZDF-Staatsvertrags festgelegt. Zum Beispiel
dürfen die Mitglieder weder für einen privaten oder
öffentlich-rechtlichen Konkurrenten noch für eine der
Landesmedienanstalten tätig sein. Sie dürfen nach § 19 a Absatz 1
ZDF-Staatsvertrag auch keine wirtschaftlichen oder sonstigen
Interessen haben, die die Erfüllung ihrer Aufgaben im Verwaltungsrat
gefährden (Interessenkollision).
http://fernsehrat.zdf.de
Pressekontakt:
Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon 06131 - 70 -12011
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Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon: +49-6131-70-12011
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Datum: 03.03.2017 - 12:13 Uhr
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