Marken- und Typenbezeichnung integrierter Elektrogeräte müssen bei Werbung für Komplettküchen unter Preisangabe zwingend genannt werden
- BGH bestätigt das vom LG Köln ausgesprochene und vom OLG Köln bestätigte Verbot -
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) wurde 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er ist der älteste Verein in Deutschland zur Förderung gewerblicher Zwecke und des lauteren Wettbewerbs. Als Selbsthilfe-Organisation der Wirtschaft richtet er sich an Unternehmen und Gewerbetreibende aller Branchen, unterstützt seine zahlreichen Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und bekämpft unlauteres Marktverhalten im Interesse der Allgemeinheit. Damit fördert er einen fairen Wettbewerb, wovon alle Marktbeteiligten profitieren. Zu den höchstrichterlichen Entscheidungen, an deren Herbeiführung der VGU beteiligt war, gehören aus jüngerer Zeit u. a. die Entscheidung des BGH "Urlaubsgewinnspiel" - I ZR 196/05 - vom 10.01.2008; die Entscheidung des BGH "Räumungsfinale" - I ZR 120/06 - vom 11.09.2008; die Entscheidung des BGH "Geld-zurück-Garantie II" - I ZR 194/06 - vom 11.03.2009; die Entscheidung des BGH "ARTROSTAR" - I ZR 44/11 - vom 15.03.2012; die Entscheidung des BGH "Traum-Kombi" - I ZR 110/11 - vom 28.06.2012; die Entscheidung des BGH "Brandneu von der IFA" - I ZR 180/12 - vom 18.04.2013; die Entscheidung des BGH "DER NEUE" - I ZR 123/12 - vom 12.09.2013, die Entscheidung des BGH "All Net Flat" - I ZR 260/14 - vom 15.10.2015 und die Entscheidung "Himalaya Salz" - I ZR 86/13 - vom 31.03.2016.
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU)
Joachim Dahlmann
Hohenzollernring 12
50672 Köln
info(at)vgukoeln.de
0221 416405
http://www.vgukoeln.de/index.html
Datum: 07.03.2017 - 18:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1464622
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joachim Dahlmann
Stadt:
Köln
Telefon: 0221 416405
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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