Fristlose Kündigung: Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?

Fristlose Kündigung: Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?

ID: 1465799

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 - 2 O 329/13 -, juris.



ArbeitsrechtArbeitsrecht

(firmenpresse) - Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden



Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.



Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden



In der Regel müssen Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung die Kündigungsgründe nicht im Kündigungsschreiben angeben. Dazu das Landgericht Mainz: Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB (LG Mainz, Urteil vom 12. August 2016 - 2 O 329/13 -, juris).



Auch im Prozess können Kündigungsgründe nachgeschoben werden



Aus dem Umstand, dass den Kündigenden gar keine Verpflichtung trifft, die Kündigung im Schreiben zu begründen, folgt zudem, dass er auch dann, wenn er bestimmte Gründe angeführt hat, später im Prozess noch weitere nachschieben kann. Dazu das Landgericht Mainz: Werden Gründe angegeben, können grundsätzlich weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung kommt es allein auf die objektive Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Zugangs an und der Arbeitgeber ist nicht nach § 626 Abs. 1 BGB zur (abschließenden) Angabe der Kündigungsgründe verpflichtet (LG Mainz, Urteil vom 12. August 2016 - 2 O 329/13 -, juris).





Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen



Ein Knackpunkt, über den die Parteien in der Praxis meist streiten, ist die Frage, ob die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Sie beträgt zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen, die für die Kündigung maßgeblich sind. Wann genau das jeweils bei dem Kündigenden der Fall war, ist das oftmals umstritten.



Keine Kündigung, wenn Frist versäumt wurde



Das besonders deswegen bedeutsam, weil eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht mehr zulässig ist, sofern die Frist nicht gewahrt wurde. Zwar kann dann zumeist noch ordentlich unter Wahrung der entsprechenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung kann aber mitunter im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Das führt in der Praxis dann manchmal dazu, dass das Kündigungsrecht allein aufgrund des Fristablaufs nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung ist dann unwirksam und kann vom Arbeitnehmer allein deshalb erfolgreich angegriffen werden.



Bei Kündigung ist Schnelligkeit gefragt



Die meisten Arbeitnehmer kennen die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Viele wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter Umständen auch zurückgewiesen werden kann. Dies kann nur unverzüglich (innerhalb weniger Tage nach Erhalt) geschehen.



Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag



Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Was wir für Sie tun können



Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.



Wer wir sind



Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal "Fernsehanwalt" werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht



Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?



28.2.2017



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Überstunden: in welchem Umfang zulässig? Michalk/Hennrich: Neues Arzneimittelgesetz stärkt Innovationen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.03.2017 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1465799
Anzahl Zeichen: 5768

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 547 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung: Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Überstunden: in welchem Umfang zulässig? ...
Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang ka

Michalk/Hennrich: Neues Arzneimittelgesetz stärkt Innovationen ...
Ausschreibungsverfahren für Impfstoffe wird abgeschafft Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschließen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der zuständige

Bereits verwendete Kündigungsgründe tauglich zur Begründung einer neuen Kündigung? ...
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2016 - 3 Sa 24/16 -, juris. Erhebt der Arbeitnehmer infolge einer Kündigung Kündigungsschutzklage und hat damit Erfolg, muss der Arbeitge

Privates Darlehen an Stammgast - Kündigung eines Spielbank-Mitarbeiters ...
Darlehen eines Mitarbeiters an Stammgast: Im entsprechenden Fall ging es um den Mitarbeiter einer Spielbankbetreiberin, der als Tischchef arbeitete. Als solcher durfte er laut Arbeitsvertrag kein Geld an Gäste verleihen und auch keinen privaten Umgang mit diesen haben. Er wurde gekündigt, nachdem


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z