Zwei Jahre nach Germanwings-Absturz: Kein höheres Schmerzensgeld für Angehörige
ID: 1466381
abgelehnt, den Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes mehr
als die bereits gezahlten 10.000 Euro Schmerzensgeld pro Person
zukommen zu lassen. Der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der die
Angehörigen von 39 der insgesamt 72 deutschen Opfer vertritt, hatte
von der Lufthansa im Rahmen eines Vergleichs ein Schmerzensgeld von
30.000 Euro pro Hinterbliebenem verlangt. Im Gegenzug bot er an, dass
die Angehörigen auf weitere juristische Schritte gegen die Lufthansa
verzichten. Die Lufthansa lehnte das Angebot ab. Durch die von ihr
beauftragte Anwaltskanzlei ließ das Unternehmen mitteilen, es gebe
"keinen Regelungsbedarf". Die Lufthansa sei den nächsten Angehörigen
bereits in besonderer Weise entgegengekommen, indem ein freiwilliges
Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro gezahlt worden sei,
heißt es in einem Antwortschreiben an den Anwalt.
Die Lufthansa beruft sich auf eine Reihe von Leistungen, die sie
bereits gezahlt hat. Neben den 10.000 Euro Schmerzensgeld für die
Hinterbliebenen hat das Unternehmen den Angehörigen pro Opfer 50.000
Euro Soforthilfe gezahlt - rund 30.000 Euro mehr als vorgeschrieben.
Hinzu kommen 25.000 Euro, die jeder Familie wegen der erlittenen
Todesangst der Passagiere gesetzlich zustanden. Zwischen diesen
Zahlungen und der Höhe des eigentlichen Schmerzensgeldes besteht
allerdings juristisch gesehen kein Zusammenhang. Die Lufthansa teilte
dem WDR mit, dass ihr Angebot "nach deutschem Recht in Summe über den
rechtlich geschuldeten Beträgen zur Entschädigung von
Hinterbliebenen" liege und sich pro Opfer schon jetzt in den meisten
Fällen auf über 100.000 Euro summiere. Zudem werde in jedem
Einzelfall individuell geprüft, welche weiteren berechtigten
Ansprüche - auch Schmerzensgeldansprüche - bestünden.
Die Ablehnung des Vergleichsangebots teilt Giemulla seinen
Mandanten am heutigen Vormittag bei einem Treffen im
nordrhein-westfälischen Haltern mit. Aus Haltern stammen 16
Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen, die durch den Absturz
ums Leben gekommen sind. "Die Lufthansa zeigt ein weiteres Mal, dass
sie nicht begriffen hat, was in ihrem Einflussbereich angerichtet
worden ist", sagte Giemulla gegenüber dem WDR. Wenn es möglich sei,
dass ein psychisch auffälliger Pilot für ein international tätiges
Luftfahrtunternehmen fliegen könne, habe mindestens das System
versagt, so der Anwalt. "Bereits das hätte die Lufthansa dazu bewegen
müssen, ein Schmerzensgeld zu zahlen, das der Dimension des Leids
gerecht wird."
Nach der Ablehnung des Vergleichsangebots will Giemulla nun eine
Klage gegen Lufthansa in Deutschland vorbereiten. "Die
Hinterbliebenen wollen jetzt die Ursachen und die Täter gerichtlich
festgestellt haben", so der Anwalt. Für Giemulla hat sich in der
Verantwortung der Lufthansa "alles abgespielt". Konkret nennt er die
Prüfung und Einstellung des Copiloten, der die Maschine zum Absturz
gebracht hat, und auch seine Überwachung durch das flugmedizinische
System der Lufthansa. In den USA hat Giemulla bereits Klage gegen das
Unternehmen eingereicht, weil der Copilot, der die Maschine zum
Absturz brachte, an der amerikanischen Flugschule der Lufthansa
ausgebildet worden war. Über die Annahme dieser Klage hat das
zuständige Gericht in den USA allerdings noch nicht entschieden.
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Datum: 11.03.2017 - 10:00 Uhr
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