Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante
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Für jeden Pkw-Unfall auf der Fahrtstrecke zum Arbeitgeber und zurück ist das Polizeiprotokoll ein sicherer Nachweis. Für die Steuererklärung: Unfallschäden müssen stets zeitnah geltend gemacht werden.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig unterstützt seine Mandanten bei der steuerlichen Abwicklung eines Unfallschadens.
Ergänzende Regelungen
Der Steuerzahler, der die Kosten eines Autounfallschadens beim Finanzamt geltend macht, ist verpflichtet, zeitnah Belege zu sammeln. Den Nachweis für eine beruflich bedingte Fahrt stellt der Arbeitgeber mit einer anschließenden Arbeitsbestätigung oder einer Bestätigung über die verspätete Arbeitsaufnahme wegen eines Unfalls. Bei einer doppelten Haushaltsführung können gegebenenfalls die Kosten für einen Autounfall abgesetzt werden, wenn der Fahrer sich nicht selbst auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz befunden hat. Das gilt beispielsweise für Familienheim- oder Familienrückfahrten. Fährt eine Ehefrau ihren Ehegatten zum Hauptbahnhof, rechnet ein Unfall auf der Rückfahrt mit zu den steuerlich absetzbaren Werbungskosten.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig steht seinen Mandanten in Mannheim gerne bei Rückfragen zur Absetzung von Unfallkosten beratend zur Seite.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 13.03.2017 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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