Thomas Hetz: "Zeitarbeit als Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse zu bezeichnen, diskrimin

Thomas Hetz: "Zeitarbeit als Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse zu bezeichnen, diskriminiert hunderttausende Zeitarbeiter"

ID: 1466752
(ots) - Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann
hat die Zeitarbeit als "Motor für Niedriglohnbeschäftigung in
Deutschland" bezeichnet und Zeitarbeitnehmer "Beschäftigte zweiter
Klasse" genannt. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), wies eine
solche Behauptung als unsachlich zurück:

"Mit ihren Äußerungen zur Zeitarbeit ignoriert Frau Zimmermann
eindeutig die Fakten und diskriminiert letztlich hunderttausende
Mitarbeiter. Zeitarbeit ist kein Beschäftigungsverhältnis zweiter
Klasse. Im Gegenteil: Zeitarbeitnehmer sind ganz normale
Arbeitnehmer, mit denselben Rechten und Pflichten wie andere
Beschäftigte auch. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen
deutschen Arbeitsrecht mit all seinen Schutzfunktionen. Schon aus
diesem Grund kann von 'Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse' nicht
die Rede sein. Darüber hinaus hat die Zeitarbeit immer wieder
bewiesen, dass sie Gruppen mit nur wenigen Chancen im Berufsleben in
den Arbeitsmarkt integrieren kann. 2016 waren 50 Prozent der
Zeitarbeitskräfte bis zu einem Jahr ohne Arbeit und 18 Prozent sogar
länger als ein Jahr arbeitslos oder noch nie vorher beschäftigt. Die
Zeitarbeit hat somit einmal mehr gezeigt, welch wichtiges Instrument
für die Arbeitsmarktintegration sie ist. Hier von Zweitklassigkeit zu
sprechen ist diffamierend.

Im Übrigen ist die Zeitarbeit eine Dienstleistungsbranche mit ganz
normalen Löhnen. Mittlerweile liegen die Tarifentgelte der Zeitarbeit
durchweg über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Denn zwischen
dem ersten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2016 sind die Löhne
in der Zeitarbeit in der untersten Entgeltgruppe um 22 Prozent im
Westen und um 32,4 Prozent im Osten gestiegen. Nach dem neuen
Tarifabschluss werden Zeitarbeitskräfte, die einfachste Tätigkeiten


ausführen und deshalb in der untersten Entgeltgruppe eingruppiert
sind, bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages 2019 im Westen
sogar 34 Prozent und im Osten sogar 50,5 Prozent mehr verdienen als
2010 - ohne die Branchenzuschläge einzurechnen. Gut qualifizierte
Zeitarbeitnehmer können mit Branchenzuschlägen bis zu 30,75 Euro
Brutto-stundenlohn verdienen, übertariflich ist selbstverständlich
auch mehr möglich.

Mit solchen Aussagen von vorgestern wird Menschen, die es am
Arbeitsmarkt schwer haben, nicht geholfen. Die Linke sollte endlich
akzeptieren, dass die Zeitarbeit ein unverzichtbares Instrument auf
dem deutschen Arbeitsmarkt ist."

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter
www.personaldienstleister.de.

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Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse@personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de

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Datum: 13.03.2017 - 12:45 Uhr
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